Blog-News
01.11.2010
06:46

Versetzung nach längerer Krankheit – Ist das möglich?

Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten seit Jahren im Lager eines Unternehmens. Nun waren Sie 3 Monate krankgeschrieben und bereits im Krankengeldbezug. Als Sie jetzt wieder gesund werden, gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber und wollen Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Nun teilt er Ihnen mit, dass Sie nicht mehr im Lager tätig sein sollen, sondern als LKW-Fahrer. Was ist nun zu tun? Ist das möglich?

 
Zunächst hilft ein Blick in den Arbeitsvertrag. Steht dort, dass Sie auch als LKW-Fahrer eingesetzt werden können, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen zu Recht diese Arbeit zugewiesen. Er darf Sie auf diesen Arbeitsplatz versetzen. Dabei hat er natürlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Maßnahme darf nicht willkürlich sein und selbstverständlich auch keine Schikanemaßnahme.

Fehlt in Ihrem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel prüfen Sie weiter: Sind Sie tatsächlich nur und ausschließlich als Lagerarbeiter laut Arbeitsvertrag eingestellt, hat Ihr Arbeitgeber Sie auch als Lagerarbeiter zu beschäftigen. Eine Fahrtätigkeit scheidet aus.

Haben Sie nur einen mündlichen Arbeitsvertrag? Verlangen Sie Ihre schriftlichen Arbeitsbedingungen!

Steht nichts im Arbeitsvertrag, kann Ihr Chef Sie mit sämtlichen gleichwertigen Tätigkeiten betrauen. Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an. Für mich ist die Arbeit im Lager etwas völlig anderes als die Arbeit als LKW-Fahrer. Die Tätigkeiten sind für mich nicht vergleichbar und deshalb scheidet eine Beschäftigung aus.

Ganz wichtig: Ihren bisherigen Lohn haben Sie in der gleichen Höhe weiter zu bekommen. Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit anderen Aufgaben betraut, muss Ihr Entgelt unangetastet bleiben!

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