04.05.2010

Botenfahrten zur Bank – was ist, wenn ich ausgeraubt werde?

Das ist wieder ein schönes Problem aus der Praxis: Einer meiner Bekannten arbeitet als Chefkellner in einem Restaurant. Abends nach Geschäftsschluss muss er die Tageseinnahmen zu einer ca. 4 km entfernt liegenden Bankfiliale bringen und dort einwerfen. Natürlich befindet sich das Geld in einer entsprechenden „Geldbombe“. Nur fragte er mich, was eigentlich passiert, wenn er ausgeraubt wird. Denn eigentlich ist es ihm gar nicht recht, dass er mit so viel Geld spät nachts durch die Gegend fährt.  
Zunächst stellt sich die Frage, ob der Kellner überhaupt dazu verpflichtet ist, die Tageseinnahmen wegzubringen. Das richtet sich nach dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dieses Weisungsrecht ist in § 106 der Gewerbeordnung festgeschrieben. Der Arbeitgeber kann danach Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Arbeitsbedingungen beispielsweise durch den Arbeitsvertrag näher bestimmt sind. Dieses ist hier schon zweifelhaft, da ein Oberkellner sicherlich nicht ohne weiteres ein Geldbote ist. Nach meiner Ansicht kann der Kellner nicht verpflichtet werden, das Geld wegzubringen. Die Praxis sieht natürlich anders aus, und er möchte das gute Verhältnis zu seinem Arbeitgeber durch eine Weigerung nicht belasten.

Wird er nun überfallen, muss er das Geld nicht erstatten. Schließlich kann er für den Verlust nichts. Ihm ist kein Fehlverhalten vorzuwerfen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn er tatsächlich das Geld verlieren sollte. Auch diese Fälle kommen immer wieder vor. Der Arbeitnehmer hält zwischendurch an einer Tankstelle an und nimmt das Geld aus dem Auto, damit es dort nicht alleine bleibt. Dann vergisst er es beim bezahlen oder er legt es beispielweise beim Einsteigen auf das Autodach und fährt los, ohne es herunterzunehmen.

In diesem Fall muss er für den Geldbetrag haften und ihn erstatten. Zwar hat er nicht vorsätzlich gehandelt, sofern ihm aber eine grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist, muss er das Geld aus eigener Tasche zurückzahlen.

Fazit: Geldboten sollten gut auf das ihnen anvertraute Geld aufpassen.

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