01.09.2010

Büro ohne Fenster – muss ein Arbeitnehmer dort arbeiten?

Müssen Sie in einem Büro ohne Fenster arbeiten? Stellen Sie sich vor, Sie sollen in ein viel kleineres Büro mit mehreren Kollegen ohne Fenster umziehen. Womöglich steht noch zusätzlich ein Kopiergerät in dem Raum, was zusätzliche Hitze und Emissionen abgibt. Müssen Sie ohne Tageslicht und ohne Frischluftzufuhr arbeiten oder was sind Ihre Rechte? 

Grundsätzlich gibt es kein Recht für Sie, auf einen Arbeitsplatz mit Fenster. Das setzt aber voraus, dass fensterlose Räume gut belüftet werden, beispielsweise durch eine vernünftige Frischluftzufuhr oder eine Klimaanlage. Auch darf die durchschnittliche Temperatur am Arbeitsplatz 26 Grad nicht überschreiten. Natürlich kann an einzelnen Tagen auch einmal eine höhere Temperatur, beispielsweise im Hochsommer, entstehen.Sollen Sie tatsächlich in einem so kleinen fensterlosen, schlecht belüfteten und viel zu warmen Büro arbeiten müssen, sollten Sie sich tatsächlich weigern. Suchen Sie die Solidarität mit anderen Kollegen und schalten Sie Ihren Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt ein. Solche Arbeitsplatzbedingungen sind nicht zumutbar.

Mein Tipp:
Wenden Sie sich an das Amt für Arbeitsschutz. Nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes hat Ihr Arbeitgeber die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten wird. Das ist in einem fensterlosen, schlecht gelüfteten Büroraum nicht möglich!

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