Was die wenigsten Arbeitnehmer wissen: Unternehmen können ihre Mitarbeiter nicht zur Kurzarbeit verpflichten.
Ansonsten gilt: Wenn Sie partout nicht kurzarbeiten wollen, darf Ihr Arbeitgeber Ihnen deswegen nicht kündigen.
Kurzarbeit zu verweigern – damit werden Sie sich natürlich gerade in der Krise schwer tun. Moralisch – wegen der sich fügenden Kollegen, aber auch mit Blick auf Ihren Arbeitgeber. Deswegen müssen Sie sich aber nicht alles gefallen lassen.
Sinnvoll sind folgende Bedingungen:
Ihr Arbeitgeber kann nicht nur, er muss Sie von Amts wegen sogar dazu auffordern, Ihren Resturlaub und Ihre angesammelten Überstunden abzufeiern. Dass seine Mitarbeiter dies nämlich getan haben, ist eine Bedingung dafür, dass die Arbeitsagentur seinen Antrag auf Kurzarbeit bewilligt.
Ihr Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit keine Überstunden von Ihnen verlangen. Immerhin darf Kurzarbeit ja nur das letzte Mittel sein, sich aus einer vorübergehenden Notlage – etwa durch Auftragsmangel – zu befreien. Sollten Sie also während der Kurzarbeit mal länger arbeiten müssen, was ja vorkommen kann, sollte sich das mit kurzfristigem Abfeiern regeln lassen.