Die Treuepflicht gehört für Sie als Arbeitnehmer zu den so genannten Nebenpflichten. Sie steht der Fürsorgepflicht Ihres Arbeitgebers gegenüber, die ihn dazu verpflichtet, Ihre Interessen zu wahren.
Allgemein formuliert: Sie müssen den Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber nach Treu und Glauben erfüllen.
Die Treuepflicht verpflichtet Sie also dazu,
Die Treuepflicht beinhaltet drei konkrete Unterlassungs- und Verhaltenspflichten, und zwar:
Mitteilungen und Informationen, die den Ruf oder die Kreditwürdigkeit Ihres Arbeitgebers schaden könnten, müssen Sie für sich behalten. Dazu zählen zum Beispiel
Falls ein Kunde oder Zulieferer Sie durch Geld, Gegenstände oder andere Vorteile zu einem pflichtwidrigen Verhalten zu beeinflussen versucht oder sich auch so nachträglich für Ihr Handeln „bedankt“, müssen Sie das Geschenk ausschlagen. Achtung: Ausgenommen sind Bagatellpräsente wie Taschen- oder Wandkalender oder die Einladung zu Geschäftsessen.
Während Sie für Ihren Arbeitgeber arbeiten, dürfen Sie nicht selbst oder für Dritte in derselben Branche tätig werden. Ein solcher Verstoß endet grundsätzlich mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters. Häufig wird vereinbart, dass ein Wettbewerbsverbot über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus gelten soll. Für bis zu zwei Jahre darf eine solche Vereinbarung nachwirken, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes geschäftliches Interesse daran hat.