14.08.2009

Diese Regeln des menschlichen Miteinanders gelten im Betrieb

Ihr Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Die gilt natürlich nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Kollegen und Mitarbeiter, für die Sie gegebenenfalls die Personalverantwortung haben. Und Sie sind verpflichtet, durch Ihr Verhalten mit für eine menschliche Arbeitsatmosphäre zu sorgen.

Sie sind verpflichtet, Ihre Kollegen und Mitarbeiter, aber auch Kunden und Lieferanten höflich und pfleglich zu behandeln und dabei Recht und Gesetz einzuhalten. Was Sie nicht dürfen:

Ihre Kollegen oder andere Mitarbeiter

  • beleidigen oder schmähen,
  • bedrohen,
  • nötigen,
  • beschimpfen,
  • schlagen, schubsen (oder sonst wie handgreiflich werden),
  • diskriminieren,
  • sexuell belästigen
  • oder gar systematisch mobben.
Achtung: Diese Handlungen sind klare Vertragsverletzungen!

Mögliche Folgen:

  • arbeitsrechtliche Maßnahmen, wie etwa Abmahnung oder Kündigung
  • Schadensersatzansprüche des Opfers
  • strafrechtliche Verfolgun

Von Mobbing im Arbeitsalltag spricht man, wenn Kollegen oder auch Vorgesetzte einzelne Mitarbeiter systematisch – das ist wichtig – schikanieren, ausgrenzen, von Informationen fernhalten und durch alle erdenklichen negativen Handlungen – verbal, aber auch nonverbal, also handgreiflich – schädigen.

Achtung: Nicht nur Ihr Arbeitgeber haftet, wenn er mobbt oder Mobbing nicht unterbindet. Wenn Sie selbst mobben, haften auch Sie dafür.

Die Folge:

Dem davon betroffenen Mitarbeiter steht ein Unterlassungsanspruch (§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog, § 823 BGB) gegen Sie zu. Der soll

  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht und
  • alle absoluten Rechtsgüter – insbesondere Leben und Gesundheit – gegen Angriffe schützen.

Damit das Opfer seinen Unterlassungsanspruch durchsetzen kann, muss eine Wiederholungsgefahr bestehen. Dass die vorliegt, davon werden Richter und Staatsanwälte jedoch bei systematischem – also dauerhaftem – Mobbing regelmäßig ausgehen.

Achtung: Mobbingopfer haben außerdem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – auch gegen Sie als Kollegen.

Am besten, Sie verhalten sich auch im Arbeitsleben höflich und menschlich gegenüber Mitarbeitern und Kollegen. Dazu gehört natürlich auch allgemeine Rücksichtnahme.

Was diese Rücksichtnahme in punkto Rauchen betrifft: Das ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Sie dürfen am Arbeitsplatz nicht rauchen – nur in den vom Arbeitgeber hierfür speziell vorgesehenen Räumen.

Wenn Sie selbst Personalverantwortung tragen, müssen Sie die entsprechend für Ihren Arbeitgeber bei der Einstellung, Beförderung und Entlassung geltenden Regeln und Pflichten erfüllen. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass gesetzliche Schutzbestimmungen für Ihre Mitarbeiter eingehalten werden, wie etwa

  • Arbeitsschutzvorgaben,
  • Arbeitszeitbeschränkungen und
  • spezifische Schutzrechte etwa für Schwangere oder Behinderte.

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