12.06.2011

EHEC – Sorgen Sie vor!

Die Ämter und Behörden scheinen EHEC nicht in den Griff zu bekommen. Hat Ihr Arbeitgeber eigentlich schon reagiert? Er könnte sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat sich vorbeugende Maßnahmen überlegen. Im Übrigen ist er ohnehin dazu verpflichtet, die jeweiligen erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des allgemeinen präventiven Gesundheitsschutzes durchzusetzen.  

Fragen Sie doch einmal Ihren Betriebsrat. Denn auch dieser hat Mitwirkungs- und Initiativrechte in diesem Bereich!

Wenn trotzdem nichts geschieht, sollten Sie persönlich vorbeugende Maßnahmen treffen:

  • Waschen Sie mehrmals täglich die Hände – vor allem dann, wenn Sie Teile angefasst haben, die von mehreren Personen benutzt werden, wie Werkzeuge, Türklinken, Fenstergriffe u. ä.
  • Vermeiden Sie Körperkontakt zu anderen fremden Menschen.
  • Stärken Sie Ihr Immunsystem, wenn auch vielleicht nicht gerade mit den frischen Lebensmitteln, vor denen gewarnt wird.
  • Nutzen Sie im Zweifelsfall persönliche Schutzausrüstung, um die Ansteckung anderer Personen zu meiden und ggf. sich nicht selbst anzustecken. Dazu können Handschuhe oder auch ein Mundschutz gehören.
  • Haben Sie den Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bei einem Ihrer Kollegen, sollten Sie dies unbedingt melden!

Fazit: Vorbeugung ist besser!

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