Haben Sie auch schon ein iPhone oder ein anderes Smartphone? In wenigen Jahren soll jedes zweite Handy ein Smartphone sein. So stellen es sich jedenfalls die Hersteller vor.
Zu diesen Smartphones gibt es auch immer mehr Apps. Das sind kleine Programme, die das Leben erleichtern sollen oder einfach nur Spaß bringen. Dazu gehören auch Fahrtenbuchprogramme, die Sie für wenige Euro auf Ihr Smartphone laden können. Fahren Sie los, wird dieses automatisch von Ihrem Smartphone erkannt und gespeichert. Gleiches gilt für die Strecke und Ihr Fahrtziel.
Nein, das Finanzamt wird ein mit dem Handy geführtes Fahrtenbuch nicht anerkennen. Eintragungen in ein Fahrtenbuch dürfen nachträglich nicht änderbar sein. Das ist bei den mir bekannten Smartphone-Programmen jedoch möglich. Alleine deshalb wird das Finanzamt ein solches Fahrtenbuch nicht anerkennen. Auch das Ausdrucken einer solchen Datei wird Ihnen wenig bringen. Die Textdatei kann mit einem Textprogramm oder die Kalkulationsdatei mit einem Kalkulationsprogramm jederzeit wieder geändert werden. Auch das macht das Finanzamt nicht mit!
Mein Tipp: Nutzen Sie ruhig Ihr Smartphone. Während der Fahrt werden die Reisedaten aufgezeichnet und später übertragen Sie die Daten zeitnah handschriftlich in Ihr Fahrtenbuch, also noch am besten am gleichen Abend. Das Ganze hat nur ein Problem: Sie dürfen das iPhone während der Fahrt nur mit einer Freisprechanlage benutzen. Ansonsten kostet es Sie 1 Punkt in Flensburg und 40 € Bußgeld. Das gilt auch, falls Sie nicht telefonieren!