09.02.2010

Firmen- Handy – Sie müssen nicht stets erreichbar sein!

Schon häufiger habe ich Fragen zu Firmen-Handys erhalten. Offensichtlich wollen immer mehr Arbeitgeber die jederzeitige Erreichbarkeit Ihrer Mitarbeiter durchsetzen. Machen Sie damit Schluss!

Hier eine konkrete Frage: „Ich habe von meinem Chef ein Handy erhalten. Jetzt verlangt er, dass ich es ständig bei mir trage. Über dieses Handy bekomme ich sogar mitgeteilt, wann ich am nächsten Tag zum Dienst erscheinen soll. Manchmal bekomme ich eine SMS erst mitten in der Nacht. Ist das zulässig?"  

Das ist Ihr Recht: Sie müssen nicht ständig erreichbar sein. Haben Sie Feierabend und keine Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienste, können Sie Ihr Handy ruhig ausschalten. Niemand kann Sie dazu zwingen, ständig erreichbar zu sein.

Außerdem haben Sie auch ein Recht auf festgelegte Arbeitszeiten. Falls Ihnen Ihr Chef erst mitten in der Nacht mitteilt, wann Sie zu arbeiten haben, liegt meines Erachtens eine Arbeit auf Abruf vor. Das ist in § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes geregelt. Ist die Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsleistung mindestens für 3 aufeinanderfolgende Stunden in Anspruch nehmen.

Wichtig: Sie sind nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt. Andernfalls brauchen Sie gar nicht erst zur Arbeit zu erscheinen und bekommen trotzdem ihr Geld.

Also: Lassen Sie sich durch Telefonanrufe nicht terrorisieren!

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