Ihr Arbeitgeber hat in Sachen Arbeitsschutz konkrete Vorgaben. Hält er diese nicht ein, sollten Sie ihm gegenüber auf Abhilfe drängen.
Sorgt er dann nicht dafür, dass die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden, können Sie sich an die für Ihren Betrieb zuständige Behörde wenden.
Ob die Arbeitsschutzvorkehrungen in den Betrieben ausreichen, kontrollieren staatliche Stellen wie
gemeinsam mit den
An eine dieser Institutionen sollten Sie sich wenden, wenn Ihr Arbeitgeber auch auf Ihr Bitten hin die Arbeitsschutzvorkehrungen nicht verbessert.
Wenn Sie einen Betriebsrat, einen Sicherheitsbeauftragten oder eine Fachkraft für Sicherheit in Ihrem Unternehmen haben, sollten Sie als erstes dort nach Ansprechpartnern suchen.
Wenn Leib und Leben gefährdet sind, werden Behörden auch sicher anonymen Beschwerden nachgehen. Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg – wie auch die Arbeitsschutzbehörde NRW hat es sich mit zahlreichen teils privatwirtschaftlichen Partnern zu einem Kompetenznetzwerk zusammengeschlossen – und eigens für anonyme Hinweise ein Arbeitsschutztelefon eingerichtet, das Sie unter der Telefonnummer 040/ 42837 – 2112 erreichen.