03.11.2011

Gewaltprävention in der öffentlichen Verwaltung

Die Gerichtsgebäude in der Bundesrepublik werden immer besser geschützt. So gibt es beispielsweise an sämtlichen Gerichten in Nordrhein Westfalen Zugangskontrollen. Das Einschleusen von Waffen wird damit unmöglich.
 
Der Landesgesetzgeber hat dabei allerdings übersehen, dass die meisten Gewalttaten nicht vor Gerichten, sondern bei anderen Behörden geschehen. Insbesondere die Sozialämter und die Arbeitsagenturen sind hier zu nennen. Personalräte sollten sich dringend um eine Dienstvereinbarung bemühen, nach der Mitarbeiter in der Gewaltprävention geschult werden.

Natürlich hängt das Gewaltrisiko an der Art der Tätigkeit ab. Hier kann der Personalrat in der Dienstvereinbarung die besonders gefährdeten Gebiete klar definieren und entsprechende Schulungsmaßnahmen vorschlagen.

Zudem gibt es natürlich auch andere Vorsichtsmaßnahmen, wie

•    die Beschäftigung von Sicherheitsunternehmen,
•    keine 4-Augen-Gespräche,
•    Videoüberwachungssysteme und
•    Sicherheitsschalter.

Und in besonders betroffenen Bereichen kann natürlich auch ein Zugang nicht nur über eine Zugangskontrolle erfolgen.

Fazit: Ein weiterer Betätigungsbereich für Personalräte. Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gesundheitsprävention um auf die Gewaltproblematiken aufmerksam zu machen.

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