19.11.2010

Heute ist Welttoilettentag – auch am Arbeitsplatz!

Benötigen Sie einen Welttoilettentag? Als ich die Schlagzeile in der vergangenen Woche erstmalig las, musste ich schmunzeln. Der Welttoilettentag hat aber einen sehr ernsten Hintergrund. 40 % der Weltbevölkerung haben keine ausreichend hygienischen Sanitäreinrichtungen. Das gilt also für fast 3 Milliarden Menschen.  
Und Sie meinen noch immer, dass uns dieses Problem in Deutschland nicht betrifft? Doch, das tut es. Immer wieder gibt es Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern über die Benutzung der Toilettenanlagen. Das führt sogar dazu, dass ein Arbeitgeber im vergangenen Monat die Toilettenanlage außerhalb der Pausenzeiten schlicht und ergreifend verschlossen hat.

Oder erinnern Sie sich an den Fall des Arbeitsgerichts Köln vom 21.01.2010, Az.: 6 Ca 3846/09: Ein Arbeitnehmer war als Rechtsanwalt bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Leider hat der Arbeitgeber für den Monat Mai 2009 anstelle der vereinbarten 3.333,33 € nur 1.919,02 € dem Arbeitnehmer gezahlt. Den Rest verweigerte er mit der Begründung, dass der Rechtsanwalt während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses pflicht- und vertragswidrig erhebliche Arbeitszeit auf der Toilette verbracht habe.

Stellen Sie jetzt auch einen Zusammenhang mit dem Welttoilettentag her?

Der Arbeitnehmer bestritt diese Zeiten und behauptete im Übrigen, dass er im Mai 2009 unter Verdauungsstörungen gelitten habe und deshalb vermehrt die Toilette aufsuchen musste.

Das Gericht hatte es sich in diesem Fall übrigens recht einfach gemacht. Es hielt den Vortrag des Arbeitgebers für nicht schlüssig. Der Arbeitgeber hatte die Zeiten für den Monat hochgerechnet
. Das ist natürlich insoweit nicht möglich.

Fazit: Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber an dringenden Toilettenbesuchen nicht hindern. Den Abzug von Fehlzeiten für Toilettenbesuche brauchen Sie nicht hinzunehmen.

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