Als Auszubildender haben Sie sicher eine Menge Fragen. Vielleicht gibt es ja auch das eine oder andere Problem. Für alles gibt es Anlaufstellen.
Wollen Sie sich vor einer Ausbildung über Ausbildungsstätten und Ausbildungsberufe beraten lassen, gehen Sie zur Agentur für Arbeit.
Ungeahnte Möglichkeiten – für die die Betriebe zuweilen händeringend Azubis suchen – tun sich auf.
Natürlich können Sie sich mit allen Fragen an Ihre Ausbilder oder an mit Ihrer Ausbildung beauftragte Mitarbeiter in Ihrem Betrieb wenden. Oder Sie suchen sich Ihren Ansprechpartner hier:
Bei Fragen rund um den Jugendarbeitsschutz bekommen Sie Auskunft von den Gewerbeaufsichtsämtern.
Für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig. Vorher muss ein besonderer Ausschuss angerufen werden.
Gegen eine Entscheidung der zuständigen Stelle (z. B. Kammer) können Sie innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch erheben. Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht klagen.