Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für Ihre Tätigkeit mit den dafür notwendigen Dingen auszustatten.
Ist es für Ihre Aufgabe nötig – etwa wenn Sie als Außendienstler stets wertvolle Materialien mit sich führen –, muss Ihr Arbeitgeber beispielsweise auch die hierfür nötigen Versicherungen bezahlen.
Also alles, was für Ihre Arbeit nicht unmittelbar benötigt wird.
Für bestimmte Arbeitnehmer gelten spezielle Regeln, etwa für Betriebsräte oder für Behinderte.
Seinem Betriebsrat muss der Arbeitgeber neben der nötigen Fachliteratur und Seminaren zum Thema auch die nötigen Kommunikationsmöglichkeiten wie etwa einen Internet- und Telefonanschluss zur Verfügung stellen, Zeit in Form einer Freistellung und gegebenenfalls sogar Büropersonal für die Verwaltung der Betriebsratsarbeit.
Sie haben zusätzlich zu der üblichen Ausstattung noch Anspruch auf speziell auf Sie abgestimmte Hilfsmittel, wie beispielsweise:
Faustregel: Die Förderung wird umso höher sein, je spezifischer sie auf eine Behinderung ausgerichtet ist und je weniger sie damit über diese spezielle Einsatzmöglichkeit hinaus ihrem Arbeitgeber nutzt.