13.02.2011

Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Das Verhalten im Betrieb

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.

Heute: Das Verhalten im Betrieb 
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen und Ihren Kollegen gegenüber eine Fürsorgepflicht. Insbesondere haben alle Beteiligten die Gesetze einzuhalten. Niemand darf einen anderen beleidigen, bedrohen, beschimpfen, schlagen, diskriminieren, sexuell belästigen, mobben oder anderweitig angreifen.

Das gilt aber nicht nur für Ihren Chef, sondern auch für Ihre Kollegen.

Das Thema Diskriminierungen ist dabei besonders hervorzuheben. Niemand darf benachteiligt werden aus Gründen

  • der Rasse,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion,
  • der Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters
  • oder der sexuellen Identität.

Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, sollten Sie bei Diskriminierungen oder Anfeindungen eingreifen. Niemand hat es verdient, so behandelt so werden!

Morgen lesen Sie alles zum Thema Arbeitsschutz.

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