11.02.2011

Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz – Die Hauptleistungspflichten

In dieser kleinen Blog-Reihe stellen wir Ihnen Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz zusammen. So wissen Sie, welche Pflichten Sie haben, aber auch welche Rechte Ihnen zukommen. Und besonders wichtig: Sie erfahren, wann Sie Ihrem Chef „Nein!“ sagen können.  
Heute: Ihre Hauptpflichten

Ihre Hauptpflicht ist es, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Im Gegenzug erhalten Sie dafür Ihr Geld.

Wie weit geht aber Ihre Pflicht, die Leistung zu erbringen, genau? Grundsätzlich haben Sie die Arbeit ohne Fehler und mit einem brauchbaren Arbeitsergebnis abzuliefern. Maßstab dabei ist Ihr individuelles Können.

Sie haben also Ihre Leistungsfähigkeit auszuschöpfen. Dabei haben Sie Ihre Fähigkeiten und Kräfte angemessen einzusetzen.

Die Arbeit dürfen Sie nicht auf einen anderen übertragen. Sind Sie also als Putzkraft angestellt und einmal krank, können Sie nun nicht Ihren Ehemann zum Putzen schicken. In der Praxis kommt so etwas zwar immer wieder vor, letztendlich warne ich aber vor so etwas. Ihr Arbeitgeber muss das nicht akzeptieren und einen Unfallversicherungsschutz gibt es in solchen Fällen auch nicht. Vielmehr dürfte dabei von einer Schwarzarbeit auszugehen sein.

Sie haben ferner die Pflicht, auf Weisungen Ihres Arbeitgebers entsprechend zu reagieren. Diese Weisungen müssen allerdings angemessen sein und dürfen nicht einfach willkürlich geschehen. Außerdem findet das Weisungsrecht des Arbeitgebers seine Grenzen in Bestimmungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder sogar in dem Gesetz. Ist hier etwas anderes festgelegt, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht einfach so mit anderen Arbeiten betrauen.

Ein Beispiel: In Ihrem Arbeitsvertrag steht, dass Sie als Kassiererin tätig sind. In diesem Fall brauchen Sie keine Regale einzuräumen. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht durch sein Weisungsrecht mit anderen Arbeiten betrauen als denen, die im Arbeitsvertrag stehen.

Ein letzter Hinweis: Zu Ihren Hauptleistungspflichten gehört die Arbeitspflicht. Dazu gehört auch, dass Sie pünktlich zur Arbeit zu erscheinen haben. Andernfalls kann es Abmahnungen und im Zweifelsfall sogar eine Kündigung geben!

Morgen lesen Sie alles zu Ihren Nebenpflichten am Arbeitsplatz.

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