11.07.2009

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz – Teil 1: Dann dürfen Sie surfen

Haben Sie einen Büroarbeitsplatz und können Sie das Internet nutzen? Dann stellen Sie sich vermutlich wie viele andere Arbeitnehmer auch die Frage, inwieweit Sie das Internet überhaupt nutzen dürfen.

Verbindliche gesetzliche Regelungen zu diesem Thema existieren nicht. Allerdings haben sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie das Datenschutzgesetz sowie die Telekommunikationsgesetze zu beachten.  
Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber

•    Ihren Schutz der Persönlichkeit,
•    das Fernmeldegeheimnis und
•    den Datenschutz

beachten.

Was er genau darf, richtet sich danach, wie die Internetnutzung in Ihrem Unternehmen geregelt ist. Grundsätzlich hat Ihr Chef mehrere Möglichkeiten, die Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen wie Internet und Telefon zu regeln.

Er kann

•    die private Nutzung komplett gestatten,
•    die private Nutzung komplett verbieten,
•    eine eingeschränkte Privatnutzung erlauben.

Dieses Direktionsrecht Ihres Arbeitgebers ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach seinem billigen Ermessen näher bestimmen. Anderes gilt nur, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag oder in gesetzlichen Vorschriften etwas Gegenteiliges geregelt ist. Legt Ihr Arbeitsvertrag beispielsweise fest, dass Sie privat das Internet nutzen dürfen, kann Ihr Arbeitgeber Ihnen die Nutzung natürlich nicht ohne weiteres wieder entziehen.

Gibt es bei Ihnen keine Regelungen und duldet Ihr Chef die private Nutzung, dürfen Sie auch weiterhin surfen.

Tipp: Ihr Arbeitgeber darf niemals den Inhalt Ihrer privaten E-Mails lesen!

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