14.07.2009

Internet und Internetnutzung am Arbeitsplatz – Teil 4: Hüten Sie sich vor unternehmensschädlichen Äußerungen

Bei allem, was Sie im Internet verbreiten, sollten Sie genau überlegen. Inhalte werden veröffentlicht und können im Regelfall nicht mehr entfernt werden. Alles, was Sie über sich preis geben, könnten auch andere Personen und auch Ihr Arbeitgeber erfahren. Denken Sie auch daran, dass das Internet nichts vergisst. Meinungsäußerungen, hinter denen Sie heute stehen, sehen Sie in 10 Jahren vielleicht ganz anders. 
Vergessen Sie zudem nicht, dass einzelne Portale miteinander vernetzt sind oder werden könnten. So erscheinen heute Ihre Twitter-Einträge auch bei Xing. Sie lästern also gerade bei Twitter über Ihren Chef und der bekommt es sofort auf seinem Bildschirm, weil er gerade sein Profil bei Xing liest. Keine schöne Vorstellung.

Seien Sie auch mit anonymen Äußerungen vorsichtig. Erstattet Ihr Arbeitgeber Strafanzeige, kann die Staatsanwaltschaft die IP-Adresse herausfinden.

Dann droht Ihnen schnell eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Denn eins ist klar: Kein Arbeitgeber muss Beleidigungen, Herabsetzungen, Verleumdungen oder einen schlechten Ruf seines Unternehmens hinnehmen.

Also: Bitte nehmen Sie keine unternehmensschädlichen Äußerungen im Internet vor.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Arbeitsvertrag mit dem Weihnachtsmann

Frohe Weihnachten! Haben Sie Interesse, heute an einem Weihnachts-Experiment teilzunehmen? Stellen Sie sich vor, Sie sollen als Weihnachtsmann arbeiten. Nicht als irgendein Weihnachtsmann in einem Kaufhaus, sondern als der echte... Mehr lesen

23.10.2017
Pflicht zur Übernahme der Kinderbetreuungskosten eines Betriebsratsmitglieds?

Der Fall: Eine alleinerziehende Mutter war in den Betriebsrat gewählt worden. In dieser Funktion als Betriebsratsmitglied musste sie auch an 2 Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und an einer Betriebsräteversammlung teilnehmen.... Mehr lesen