17.10.2010

Jacke von Garderobe verschwunden – muss Arbeitnehmer haften?

Ein Arbeitnehmer arbeitet an einer Garderobe in einer Discothek für einen sehr geringen Lohn fast die gesamte Nacht. Nun ist die Jacke eines Gastes verschwunden. Die Chefin meint jetzt, dass er den Wert der Jacke zu ersetzen habe, da es seine Schuld sei.
 
Hat sie Recht? Nein, damit hat sie nicht ohne weiteres Recht. Zunächst muss eindeutig feststehen, dass der Fehler nur auf Grund des Fehlverhaltens des Arbeitnehmers entstanden ist. Eine Haftung scheidet bereits dann aus, wenn mehrere Leute an der Garderobe arbeiten oder sich der Arbeitnehmer in Pausenzeiten hat vertreten lassen. Der Arbeitnehmer kann nur für das haften, was er tatsächlich auch persönlich falsch gemacht hat.
In einem zweiten Schritt sind die Grundlagen der Haftungsverteilung im Arbeitsrecht zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung spricht hier von einer gefahrgeneigten Arbeit. Danach hat der Arbeitnehmer die Schäden voll zu ersetzen, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Davon ist in diesem Fall sicherlich nicht auszugehen. Bei der leichtesten Fahrlässigkeit muss er nichts zahlen, bei einer normalen Fahrlässigkeit, die Hälfte.

Fazit: Steht fest, dass ein Arbeitnehmer wirklich alleine für den Verlust der Jacke verantwortlich ist, wird er die Hälfte des Schadens zu zahlen haben.

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