10.12.2010

Kälte, Zug und frieren am Arbeitsplatz – Muss das sein?

Sitzen Sie auch in einem Büro mit mehreren Mitarbeitern? Gibt es bei Ihnen auch immer wieder Streit darüber, wann und wie oft gelüftet wird? Und geht es so weit, dass ständig die Fenster offen stehen und Sie sogar frieren müssen? Unglaublich!

Häufig ist dieses in den Büros der Fall, in denen tatsächlich auch in den heutigen Zeiten noch geraucht wird.  
Dabei hat Ihr Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsstättenverordnung sogar die Verpflichtung, Maßnahmen zu treffen, damit nicht rauchende Beschäftigte in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden.
Aber auch bei den Raumtemperaturen ist Ihr Arbeitgeber gefragt. Es gibt neue technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR-A3-5). Danach gilt bei leichten Arbeiten eine Temperatur zwischen 19 und 20 Grad als angemessen, bei mittelschweren Arbeiten zwischen 17 und 19 Grad und bei schweren Arbeiten, die naturgemäß nur im Stehen oder Gehen verrichtet werden können, 12 Grad Celsius.

Also: In Büros sind mindestens 20 Grad Celsius Pflicht!

Außerdem hat Ihr Arbeitgeber die Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Falls es immer wieder Streit über das Lüften gibt, hat Ihr Arbeitgeber einzuschreiten. Dann muss halt ein Plan her, wann und wie oft gelüftet wird.

Fazit: Frieren am Arbeitsplatz sollte keiner. Das schlägt sich in Krankheitszeiten nieder.

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