Arbeitsplatz
Sind Bewerbung und Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert, dann startet schon bald der Alltag am Arbeitsplatz. Doch auch hier kommen immer wieder Fragen und Probleme auf, die besprochen werden wollen.
Mit Wissensbeiträgen, Rechtshilfen, Videos und Blog-News möchten wir Sie über alle relevanten Grundlagen und Veränderungen zum Thema informieren.
Wissen
So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch
19.08.2009
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.
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Streitigkeiten um Urlaub gehören zu den oftmals am heftigsten geführten Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Ihnen Urlaub generell bzw. der beantragte Urlaub zusteht.
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Allgemein ist Ihr Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Allerdings bezieht sich dieser Anspruch auf eine Sechs-Tage-Woche. Gilt in Ihrem Betrieb lediglich eine Fünf-Tage-Woche, reduziert sich Ihr gesetzlicher Anspruch demnach auf 20 Tage. Häufig finden sich aber auch weitergehende Regelungen in Tarifverträgen oder Ihrem Arbeitsvertrag.
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Zusätzlich zu dem allgemeinen Anspruch erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 125 SGB IX pro Kalenderjahr fünf zusätzliche Urlaubstage. Voraussetzung für den Anspruch auf die zusätzlichen Urlaubstage ist jedoch der Nachweis von einem Behinderungsgrad von mindestens 50%.
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Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu lassen.
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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss Ihr Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats tragen.
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Als Betriebsrat sind Sie wegen Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe besonders geschützt. Sie haben einige Sonderrechte, damit Sie Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter frei, ungestört und professionell ausüben können – unabhängig davon, ob Sie von Ihrer ursprünglichen Tätigkeit freigestellt wurden oder nicht.
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Als Mitglied Ihres Betriebsrats muss Ihr Arbeitgeber Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, damit Sie Ihre Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß erfüllen können – und zwar ohne Minderung des Arbeitsentgelts.
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Arbeiten in Ihrem Unternehmen 200 oder mehr Beschäftigte, muss Ihr Arbeitgeber – je nach Mitarbeiterzahl – einen oder mehrere Betriebsräte vollständig freistellen. Dabei können Sie als Betriebsrat voll oder teilweise freigestellt werden.
weiterlesenSo dürfen Sie als Jugendlicher arbeiten
19.08.2009
Wenn Sie unter 15 Jahre alt sind, dürfen Sie grundsätzlich nicht arbeiten. Lediglich als Zeitungsausträger, bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen dürfen Kinder mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken. Das sieht die Kinderarbeitsschutzverordnung vor. Jugendliche unter 18 dürfen arbeiten. Unter welchen Bedingungen, das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
weiterlesenVideos
Rauchverbot; was rät der Rechtsanwalt
29.11.2010
Laut §5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz im Unternehmen zu gewährleisten. In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber diesen Nichtraucherschutz umsetzen darf und was nicht erlaubt ist, klärt dieses Video.
weiterlesenErwerbsminderungsrente
29.11.2010Wenn Sie, bedingt durch Unfall oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen, in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Sie unter Umständen ein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente.
weiterlesenArbeitsunfähig nach Unfall Recht auf Rente?
29.11.2010
Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, stellen sich Ihnen plötzlich viele Fragen: Haben Sie ein Recht auf Zahlung einer Rente aufgrund Berufsunfähigkeit?
weiterlesenBlog-News
Einem angestellten Fahrlehrer wurde die Fahrlehrererlaubnis entzogen. Er war schlicht und ergreifend unzuverlässig. Wie kam das?
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Fahrlehrer an Spielsucht leidet. In 85 Fällen hat er Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035 € nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet.
Wieder einmal war ein vermeintliches Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten nicht erfolgreich. Die Verfahren scheitern fast immer an der gleichen Stelle.
Aber langsam: Ein Oberarzt fühlte sich vom Chefarzt gemobbt. Deshalb wollte er eine halbe Million Euro als Schadenersatz.
Bespitzelung von Kollegen
17.01.2012
Was es nicht alles gibt: Eine Sekretärin soll ab sofort von ihren Kolleginnen und Kollegen den Dienstbeginn und das Dienstende notieren. Die Kollegen sind allerdings nicht darüber informiert worden. Letztendlich soll sie also das Kommen und Gehen der Kollegen überprüfen und gegebenenfalls die Kollegen denunzieren. Darf der Arbeitgeber eine solche Arbeitsanweisung erteilen?
Rechtshilfen
Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen den Mobber. Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
zum Produkt
Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben nicht nur gegen den Mobber Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wenn Ihr Arbeitgeber trotz eines erhobenen Vorwurfs nicht aktiv wird, muss er zahlen!
zum ProduktMustervorlage: Das Mobbingtagebuch
02.08.2010
Werden Sie bereits seit langem gemobbt? Nun ist Schluss und Sie wollen sich wehren. Wichtig ist für alle Seiten ein Mobbingtagebuch. Ohne ein solches Tagebuch sind fast alle bisherigen Verfahren gescheitert. Fangen Sie noch heute an!
zum ProduktUrteile
Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
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Ein Arbeitnehmer war seit fast 2 Jahren als Auslieferungsfahrer und Servicetechniker beschäftigt. Seine Aufgabe war unter anderem, hoch explosiven Flüssigsauerstoff für einen Kunden auszuliefern. Wegen der Gefahr, die mit dieser Tätigkeit verbunden ist, bestand der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitgeber darauf, dass die mit der Auslieferung beschäftigten Arbeitnehmer ein absolutes Rauchverbot einhalten.
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Wer an seinem Arbeitsplatz einer dauerhaften Videoüberwachung unterliegt (auch wenn sie seinem Schutz dient), muss einen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verkraften. Dementsprechend strenge Prüfungsmaßstäbe gelten hier.
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