Arbeitsplatz

Sind Bewerbung und Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert, dann startet schon bald der Alltag am Arbeitsplatz. Doch auch hier kommen immer wieder Fragen und Probleme auf, die besprochen werden wollen.

Mit Wissensbeiträgen, Rechtshilfen, Videos und Blog-News möchten wir Sie über alle relevanten Grundlagen und Veränderungen zum Thema informieren.

Wissen

So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch

19.08.2009

Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber) keinen Anspruch auf Urlaub haben. Dies ist falsch. Auch als Minijobber haben Sie einen Urlaubsanspruch.

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Das sind die Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs

19.08.2009

Streitigkeiten um Urlaub gehören zu den oftmals am heftigsten geführten Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Ihnen Urlaub generell bzw. der beantragte Urlaub zusteht.

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Diesen Urlaubsanspruch haben jugendliche Arbeitnehmer

19.08.2009

Allgemein ist Ihr Urlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Danach haben Arbeitnehmer einen Mindestanspruch von 24 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Allerdings bezieht sich dieser Anspruch auf eine Sechs-Tage-Woche. Gilt in Ihrem Betrieb lediglich eine Fünf-Tage-Woche, reduziert sich Ihr gesetzlicher Anspruch demnach auf 20 Tage. Häufig finden sich aber auch weitergehende Regelungen in Tarifverträgen oder Ihrem Arbeitsvertrag.

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Diesen besonderen Urlaubsanspruch gibt es für schwerbehinderte Arbeitnehmer

19.08.2009

Zusätzlich zu dem allgemeinen Anspruch erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmer nach § 125 SGB IX pro Kalenderjahr fünf zusätzliche Urlaubstage. Voraussetzung für den Anspruch auf die zusätzlichen Urlaubstage ist jedoch der Nachweis von einem Behinderungsgrad von mindestens 50%.

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Diese Weiterbildung bekommen Sie als Betriebsrat bezahlt

19.08.2009

Für die nötige Weiterbildung muss Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat grundsätzlich freistellen und die nötigen Kosten tragen. Sie brauchen sich die Teilnahme an der Weiterbildung als Betriebsrat auch nicht genehmigen zu lassen.

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Diese Kosten zahlt Ihr Arbeitgeber für Sie als Betriebsrat

19.08.2009

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss Ihr Arbeitgeber die gesamten Kosten für die Tätigkeit des Betriebsrats tragen.

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Diese Privilegien genießen Sie als Betriebsrat

19.08.2009

Als Betriebsrat sind Sie wegen Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe besonders geschützt. Sie haben einige Sonderrechte, damit Sie Ihre Arbeit als Arbeitnehmervertreter frei, ungestört und professionell ausüben können – unabhängig davon, ob Sie von Ihrer ursprünglichen Tätigkeit freigestellt wurden oder nicht.

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Trotz Freistellung ist Ihre Anwesenheit Pflicht

19.08.2009

Als Mitglied Ihres Betriebsrats muss Ihr Arbeitgeber Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, damit Sie Ihre Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß erfüllen können – und zwar ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

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Das gilt bei der Freistellung von Betriebsräten

19.08.2009

Arbeiten in Ihrem Unternehmen 200 oder mehr Beschäftigte, muss Ihr Arbeitgeber – je nach Mitarbeiterzahl – einen oder mehrere Betriebsräte vollständig freistellen. Dabei können Sie als Betriebsrat voll oder teilweise freigestellt werden.

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So dürfen Sie als Jugendlicher arbeiten

19.08.2009

Wenn Sie unter 15 Jahre alt sind, dürfen Sie grundsätzlich nicht arbeiten. Lediglich als Zeitungsausträger, bei öffentlichen Konzerten, beim Theater und bei ähnlichen Veranstaltungen dürfen Kinder mit einer besonderen Ausnahmegenehmigung mitwirken. Das sieht die Kinderarbeitsschutzverordnung vor. Jugendliche unter 18 dürfen arbeiten. Unter welchen Bedingungen, das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Videos

Rauchverbot; was rät der Rechtsanwalt

29.11.2010

Laut §5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz im Unternehmen zu gewährleisten. In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber diesen Nichtraucherschutz umsetzen darf und was nicht erlaubt ist, klärt dieses Video.

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Erwerbsminderungsrente

29.11.2010

Wenn Sie, bedingt durch Unfall oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen, in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Sie unter Umständen ein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente.

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Arbeitsunfähig nach Unfall Recht auf Rente?

29.11.2010

Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, stellen sich Ihnen plötzlich viele Fragen: Haben Sie ein Recht auf Zahlung einer Rente aufgrund Berufsunfähigkeit?

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Blog-News

Spielsucht – Stets ist der Arbeitsplatz gefährdet

31.01.2012

Einem angestellten Fahrlehrer wurde die Fahrlehrererlaubnis entzogen. Er war schlicht und ergreifend unzuverlässig. Wie kam das?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Fahrlehrer an Spielsucht leidet. In 85 Fällen hat er Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035 € nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet.

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Mobbingklage auf eine halbe Million Euro erfolglos

29.01.2012


Wieder einmal war ein vermeintliches Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten nicht erfolgreich. Die Verfahren scheitern fast immer an der gleichen Stelle.

Aber langsam: Ein Oberarzt fühlte sich vom Chefarzt gemobbt. Deshalb wollte er eine halbe Million Euro als Schadenersatz.

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Bespitzelung von Kollegen

17.01.2012

Was es nicht alles gibt: Eine Sekretärin soll ab sofort von ihren Kolleginnen und Kollegen den Dienstbeginn und das Dienstende notieren. Die Kollegen sind allerdings nicht darüber informiert worden. Letztendlich soll sie also das Kommen und Gehen der Kollegen überprüfen und gegebenenfalls die Kollegen denunzieren. Darf der Arbeitgeber eine solche Arbeitsanweisung erteilen?

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Rechtshilfen

Mustervorlage: Aufforderung zur Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Mobber

02.08.2010

Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen den Mobber. Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

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Mustervorlage: Aufforderung zur Zahlung von Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber

02.08.2010

Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben nicht nur gegen den Mobber Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wenn Ihr Arbeitgeber trotz eines erhobenen Vorwurfs nicht aktiv wird, muss er zahlen!

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Mustervorlage: Das Mobbingtagebuch

02.08.2010

Werden Sie bereits seit langem gemobbt? Nun ist Schluss und Sie wollen sich wehren. Wichtig ist für alle Seiten ein Mobbingtagebuch. Ohne ein solches Tagebuch sind fast alle bisherigen Verfahren gescheitert. Fangen Sie noch heute an!

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Urteile

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: Kündigung?

26.04.2011

Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.

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Wenn Sie als Mitarbeiter gegen ein Rauchverbot verstoßen

26.03.2011

Ein Arbeitnehmer war seit fast 2 Jahren als Auslieferungsfahrer und Servicetechniker beschäftigt. Seine Aufgabe war unter anderem, hoch explosiven Flüssigsauerstoff für einen Kunden auszuliefern. Wegen der Gefahr, die mit dieser Tätigkeit verbunden ist, bestand der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitgeber darauf, dass die mit der Auslieferung beschäftigten Arbeitnehmer ein absolutes Rauchverbot einhalten.

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Dauerkontrolle kann zu Entschädigungsanspruch führen

25.03.2011

Wer an seinem Arbeitsplatz einer dauerhaften Videoüberwachung unterliegt (auch wenn sie seinem Schutz dient), muss einen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verkraften. Dementsprechend strenge Prüfungsmaßstäbe gelten hier.

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Mobbing bedeutet, dass Sie oder ein anderer Kollege am Arbeitsplatz fortgesetzt schikaniert, drangsaliert, attackiert, geärgert, geschnitten wird. Geschieht dies fortgesetzt und mit dem Ziel, den Kollegen herabzuwürdigen bzw. „Fertigzumachen“ spricht man von Mobbing...

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