Arbeitsplatz
Sind Bewerbung und Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert, dann startet schon bald der Alltag am Arbeitsplatz. Doch auch hier kommen immer wieder Fragen und Probleme auf, die besprochen werden wollen.
Mit Wissensbeiträgen, Rechtshilfen, Videos und Blog-News möchten wir Sie über alle relevanten Grundlagen und Veränderungen zum Thema informieren.
Wissen
Das Thema Geheimcode in Zeugnissen ist geradezu legendär. Literatur dazu füllt ganze Regalwände. Als Arbeitnehmer müssen Sie streng darauf achten, dass Ihr Arbeitgeber nicht absichtlich oder versehentlich Formulierungen verwendet, die für Sie nachteilig sind.
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Nach wie vor sind Zeugnisse für Sie bei der Bewerbung um einen neuen Arbeits-platz nicht unwichtig. Denn sie vermitteln einen ersten Eindruck von Ihnen. Ihr möglicher neuer Arbeitgeber wird sich anhand der Zeugnisse einen ersten Eindruck über Ihre Person und Ihren beruflichen Hintergrund verschaffen.
weiterlesenIhr Chef muss Sie vor Überlastung bewahren
12.08.2009
Ihre Pflicht als Arbeitnehmer ist es, Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können im Rahmen der tariflichen und arbeitsvertraglichen Regeln auszuführen. Die Pflicht Ihres Arbeitgebers ist es, Ihnen das auch möglich zu machen. Dazu gehört nicht nur, dass er Sie mit allen notwendigen Informationen, Hilfsmitteln und Arbeitsmaterialien versorgt. Ihr Arbeitgeber muss dazu auch noch dafür sorgen, dass Sie nicht überlastet sind.
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Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie für Ihre Tätigkeit mit den dafür notwendigen Dingen auszustatten. Dazu gehört:
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Wenn Sie in einem Betrieb arbeiten, dann müssen Sie die Anweisungen Ihres Arbeitgebers befolgen und die Ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen.
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Vom Barlohn bleibt Ihnen oft nur die Hälfte übrig – gerade wenn Sie gut qualifiziert sind und ein hohes Einkommen erhalten. Es lohnt sich oft, wenn Sie anstelle des Barlohns einen Teil Ihrer Bezüge als Sachleistung bekommen.
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Gesetzliche Mindestlöhne wie in anderen Staaten gibt es in Deutschland nicht. Einzig die Baubranche kennt mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) aus dem Jahr 1996 etwas in der Art: Das Gesetz ermöglicht es dem Baugewerbe, tarifvertragliche Vorschriften über Mindestlöhne und Mindesturlaub auf entsandte Arbeitnehmer auszudehnen.
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Zu den Hauptpflichten Ihres Arbeitgebers Ihnen gegenüber gehört Ihre Entlohnung / Ihr Gehalt, entweder in bar oder auf Ihr Konto – in der Regel zum Monatsanfang.
weiterlesenVideos
Rauchverbot; was rät der Rechtsanwalt
29.11.2010
Laut §5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz im Unternehmen zu gewährleisten. In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber diesen Nichtraucherschutz umsetzen darf und was nicht erlaubt ist, klärt dieses Video.
weiterlesenErwerbsminderungsrente
29.11.2010Wenn Sie, bedingt durch Unfall oder sonstige körperliche Beeinträchtigungen, in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Sie unter Umständen ein Recht auf eine Erwerbsminderungsrente.
weiterlesenArbeitsunfähig nach Unfall Recht auf Rente?
29.11.2010
Wenn Sie nach einem Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, stellen sich Ihnen plötzlich viele Fragen: Haben Sie ein Recht auf Zahlung einer Rente aufgrund Berufsunfähigkeit?
weiterlesenBlog-News
Einem angestellten Fahrlehrer wurde die Fahrlehrererlaubnis entzogen. Er war schlicht und ergreifend unzuverlässig. Wie kam das?
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte fest, dass der Fahrlehrer an Spielsucht leidet. In 85 Fällen hat er Bargeld in Höhe von insgesamt 17.035 € nicht an seinen Arbeitgeber weitergeleitet.
Wieder einmal war ein vermeintliches Mobbingopfer vor den Arbeitsgerichten nicht erfolgreich. Die Verfahren scheitern fast immer an der gleichen Stelle.
Aber langsam: Ein Oberarzt fühlte sich vom Chefarzt gemobbt. Deshalb wollte er eine halbe Million Euro als Schadenersatz.
Bespitzelung von Kollegen
17.01.2012
Was es nicht alles gibt: Eine Sekretärin soll ab sofort von ihren Kolleginnen und Kollegen den Dienstbeginn und das Dienstende notieren. Die Kollegen sind allerdings nicht darüber informiert worden. Letztendlich soll sie also das Kommen und Gehen der Kollegen überprüfen und gegebenenfalls die Kollegen denunzieren. Darf der Arbeitgeber eine solche Arbeitsanweisung erteilen?
Rechtshilfen
Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegen den Mobber. Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
zum Produkt
Mobbing geschieht häufig im Verborgenen. Ziel ist der Ausschluss einer Person aus einer Abteilung oder dem Unternehmen. Sie haben nicht nur gegen den Mobber Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Wenn Ihr Arbeitgeber trotz eines erhobenen Vorwurfs nicht aktiv wird, muss er zahlen!
zum ProduktMustervorlage: Das Mobbingtagebuch
02.08.2010
Werden Sie bereits seit langem gemobbt? Nun ist Schluss und Sie wollen sich wehren. Wichtig ist für alle Seiten ein Mobbingtagebuch. Ohne ein solches Tagebuch sind fast alle bisherigen Verfahren gescheitert. Fangen Sie noch heute an!
zum ProduktUrteile
Der Fall: Ein gläubiger Moslem, der in einem Warenhaus als „Ladenhilfe“ beschäftigt war, sollte eines Tages in der dortigen Getränkeabteilung arbeiten. Doch das wollte er nicht: Als Moslem sei ihm jeglicher Umgang mit Alkohol verboten. Nachdem mehrmalige Arbeitsaufforderungen des Arbeitgebers erfolglos blieben, kündigte dieser fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Arbeitnehmer klagte nun. Zur Begründung für seine Haltung berief er sich auf seine Religionsfreiheit.
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Ein Arbeitnehmer war seit fast 2 Jahren als Auslieferungsfahrer und Servicetechniker beschäftigt. Seine Aufgabe war unter anderem, hoch explosiven Flüssigsauerstoff für einen Kunden auszuliefern. Wegen der Gefahr, die mit dieser Tätigkeit verbunden ist, bestand der Auftraggeber gegenüber dem Arbeitgeber darauf, dass die mit der Auslieferung beschäftigten Arbeitnehmer ein absolutes Rauchverbot einhalten.
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Wer an seinem Arbeitsplatz einer dauerhaften Videoüberwachung unterliegt (auch wenn sie seinem Schutz dient), muss einen schwerwiegenden Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht verkraften. Dementsprechend strenge Prüfungsmaßstäbe gelten hier.
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