09.06.2010

Kündigung von Betriebsräten nur bei rechtskräftiger Zustimmung

Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied sollte eine Änderungskündigung bekommen. Doch der Betriebsrat verweigerte hierfür seine Zustimmung. Der Arbeitgeber ließ die Zustimmung des Betriebsrats daraufhin durch das Arbeitsgericht ersetzen. Auch die 2. Instanz bestätigte dies durch einen entsprechenden Beschluss. Einen Tag, nachdem der Beschluss dem Arbeitgeber zugestellt worden war, sprach er die Änderungskündigung aus. Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die Kündigung. Seiner Ansicht nach hätte der Arbeitgeber warten müssen, bis die Entscheidung des LAG nicht mehr gerichtlich angreifbar, also rechtskräftig geworden ist.

Das Urteil: Und er gewann. Die Änderungskündigung ist unwirksam, weil sie vor Rechtskraft der Zustimmungsersetzung ausgesprochen wurde. Nach § 103 BetrVG darf einem Betriebsrat erst gekündigt werden, wenn das übrige Betriebsratsgremium dem zugestimmt hat oder die Zustimmung durch gerichtliche Entscheidung ersetzt worden ist. Der Beschluss über die Zustimmungsersetzung muss dabei rechtskräftig bzw. unanfechtbar sein. Eine davor ausgesprochene Kündigung ist nichtig (LAG Hannover, 22.1.2010, 10 Sa 424/09)!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Betriebsräte aufgepasst: Keine Berater voreilig hinzuziehen

Ziehen Betriebsräte Berater hinzu, kann das ihr gutes Recht sein. Dürfen sie jedoch Berater nicht hinzuziehen, bleiben sie später selbst auf den Kosten sitzen. Hier ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts München,... Mehr lesen

23.10.2017
Mit diesen 4 Tipps werden Sie noch produktiver!

Als Personalratsvorsitzender werden Sie – wie die meisten anderen Menschen auch – nicht immer 100 % effizient arbeiten. Das kann verschiedene Gründe haben: So können eine überbordende Verwaltung und eine schlecht... Mehr lesen

23.10.2017
Xing, Facebook und Co.: So sprechen Sie als Betriebsrat bei Stellenausschreibungen mit

Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Will Ihr Arbeitgeber in Ihrem Betrieb einen Arbeitsplatz neu besetzen und hat er eine Stelle auf Ihr Verlangen hin zunächst intern ausgeschrieben – darauf sollten Sie als Betriebsrat immer... Mehr lesen