07.08.2010

Kündigung wegen Alkohol – wann ist das möglich

Alkohol am Arbeitsplatz ist gefährlich: Nicht nur für die trinkenden Kolleginnen und Kollegen, sondern für alle Mitarbeiter, da häufig der Arbeitsschutz leidet.

Wann kann einem trinkenden Kollegen gekündigt werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht in ständiger Rechtssprechung eine Alkoholerkrankung als krankheitsbedingten Kündigungsgrund an. Es handelt sich also um eine personenbedingte und nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer alkoholkrank ist.
 
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) hat mit Urteil vom 17.05.2010, Az.: 5 Sa 1072/09, einen entsprechenden Fall entschieden:

Ein Arbeitnehmer war als Maschinenbediener tätig. Im Jahr 2003 war er bei Dienstantritt mehrfach stark alkoholisiert. In einem Gespräch im Jahr 2004 gab er ein Alkoholproblem zu. Er unterzog sich einem 4-wöchigen Entzug und begab sich auch in ärztliche Behandlung. Im Jahr 2007 begann er wieder zu trinken. Es folgte eine 8-monatige stationäre Behandlung, nach deren Ende er jedoch wieder rückfällig wurde.

Der Arbeitgeber hatte bereits verschiedene verhaltensbedingte Abmahnungen ausgesprochen. Er kündigte sodann aus verhaltens- und personenbedingten Gründen. Gegen diese Kündigung wehrte sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage. Mit einem Problem: Während des Prozesses im Februar 2009 erschien der Arbeitnehmer erneut alkoholisiert zur Arbeit. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos verhaltensbedingt und warf ihm Arbeitnehmer eine beharrliche Pflichtverletzung vor.

Das LAG gab dem Arbeitgeber Recht. Allerdings wurde das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Kündigung und nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung beendet. Es stellte darauf ab, dass an einer negativen Prognose keine Zweifel bestehen würden. Die Alkoholprobleme bestünden seit Jahren und auch mehrere Therapien hätten dem Arbeitnehmer nicht helfen können. Daher sei auch zukünftig von Störungen des Arbeitsverhältnisses auszugehen.

Fazit: Die rechtlichen Hürden für eine personenbedingte Kündigung angesichts einer Alkoholsucht sicherlich hoch. In diesem Fall ist der Arbeitgeber damit durchgekommen. Wer trotz mehrfacher Therapieversuche rückfällig wird, muss sich letztendlich auch nicht wundern, wenn ihm gekündigt wird. Auch zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen.

Weitere Beiträge zu diesem Thema

 

23.10.2017
Die Top 5 der Fehlerquellen bei der Eingruppierung

Was ist eine Eingruppierung? Eine Eingruppierung liegt vor, wenn ein Beschäftigter als Arbeitnehmer eingestellt wird oder wenn einem Beschäftigten ein völlig neuer Arbeitsplatz im Zuge einer Organisationsänderung in der... Mehr lesen

23.10.2017
Entgeltfortzahlung bei Krankheit – für Aushilfen keine Ausnahme!

Gestern hatte ich Sie über die Entgeltfortzahlung an Feiertagen für Aushilfen informiert. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Als Aushilfe dürfen Sie wegen Ihrer Teilzeit nicht diskriminiert werden. Sie haben bei Krankheit... Mehr lesen