05.08.2010

Liebe am Arbeitsplatz

Liebe ist …. schön. Und was darf man am Arbeitsplatz? Immer wieder funkt es auch und gerade am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer verlieben sich ineinander und wissen nicht genau, wie sie mit diesem heiklen Thema umgehen sollen. Hinzu kommt, dass manche Arbeitgeber Liebesbeziehungen von ihren Arbeitnehmern untereinander nicht gerne sehen oder sogar verbieten. Letzteres geht jedoch in keinem Fall. Das Verbot des Eingehens einer Liebesbeziehung oder Vorschriften, die verbieten, dass Arbeitnehmer miteinander abends ausgehen, sind unwirksam. Solche Verbote verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.  
Sehr wohl kann der Arbeitgeber am Arbeitsplatz das Händchenhalten oder das Küssen verbieten. Einmal ehrlich: So etwas hat am Arbeitsplatz auch nichts zu suchen. Darunter kann auch die Beziehung zu anderen Kollegen leiden. Wenn ein Paar nur noch gemeinsam auftritt, kann es schnell zu Konflikten am Arbeitsplatz kommen. Solche Konflikte eskalieren schnell und enden häufig in einer mobbing-ähnlichen Situation. Deshalb sollten es Paare nicht übertreiben. Hier muss kein Versteckspiel erfolgen, aber eine ausufernde Außendarstellung der Beziehung ist nicht angebracht und kann vom Arbeitgeber auch untersagt werden.

Also: Alles in Maßen und nichts kann passieren!

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