12.02.2016

Personalratsbüro: Worauf Sie nicht verzichten sollten!

Als Personalrat haben Sie nach § 44 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) einen Anspruch auf die erforderlichen Sachmittel für Ihre Personalratsarbeit. So weit, so gut. Nur: Was sind die erforderlichen Sachmittel? Ein Rat: Legen Sie mit der folgenden Regelungsabrede fest, was erforderlich ist:

Muster-Regelungsabrede: Ausstattung des Personalratsbüros

Zwischen der Dienststelle und dem Personalrat wird folgende Regelungsabrede beschlossen. Darin wird die Ausstattung des Personalrats mit den Mitteln und Räumlichkeiten vereinbart, die für die Wahrnehmung und Erledigung seiner gesetzlich vorgesehenen Aufgaben erforderlich sind:

 

 

§ 1 Regelungsinhalt
In dieser Abrede wird eine Regelung über die Ausstattung des Personalratsbüros mit Räumen und Sachmitteln getroffen. Die Vorschriften des § 44 Abs. 1 BPersVG bleiben von dieser Regelungsabrede unberührt.

§ 2 Räume
Die Dienststellenleitung stellt dem Personalrat im Gebäude … die Räume … zur Verfügung. Der Besprechungsraum im Gebäude … kann vom Personalrat für Sitzungen genutzt werden, Sitzungstermine können im System geblockt werden.
Die Räume des Personalrats werden mit jeweils einem PC mit Internetzugang ausgestattet. Die PCs sind mit Windows 8 sowie einem Drucker ausgestattet. Ein Kopiergerät findet sich in …, also in unmittelbarer Nähe zu den Büros des Personalrats.
Die Schlüssel zu allen Räumen werden dem Personalrat von der Dienststelle übergeben. Die Dienststelle behält für Notfälle jeweils einen Schlüssel zu jedem der aufgeführten Räume. Aufbewahrt werden diese Schlüssel im Referat …
Eine ständig intakte Beheizung und Beleuchtung aller genannten Räume wird durch die Dienststelle garantiert.

§ 3 Weitere Sachausstattung
Die Dienststelle stellt dem Personalrat für einen ordnungsgemäßen Schriftverkehr alle erforderlichen Materialien in ausreichendem Umfange. Dazu gehört etwa Briefpapier der Hausdruckerei mit dem Briefkopf der Dienststelle und dem Zusatz „Der Personalrat im …“.
Des Weiteren erhält der Personalrat Papier ohne Briefkopf, Schreibgerät und sonstiges Büromaterial. Der Personalrat wird dem Dienstherrn eine monatliche Aufstellung mit dem benötigten Büromaterial übergeben.

§ 4 Literatur
Auf Rechnung der Dienststelle werden dem Personalrat ein Kommentar zum Personalvertretungsrecht, ein Fachbuch zum Personalvertretungsrecht, eine Fachzeitschrift sowie eine Loseblattsammlung aller einschlägigen Gesetze zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören auch alle Aktualisierungslieferungen zu diesen Titeln. Alle von der Dienststelle bezogenen Fachzeitschriften werden dem Personalrat im Umlauf zugeleitet.
Um die Umwelt zu schonen, soll vorzugsweise auf elektronische Medien gesetzt werden.
Um Doppelkäufe zu vermeiden, führt der Personalrat eine Literaturliste über vorhandene Personalratsliteratur. Titel und Auflage sind zu vermerken, damit jederzeit geprüft werden kann, ob es eine Neuauflage gibt.

§ 5 Weitere Anschaffungen
Über die Anschaffung weiterer, nicht aufgeführter Materialien, technischer Ausstattung etc. entscheiden Personalrat und Dienststelle im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit einvernehmlich.

§ 6 Inkrafttreten
Diese Regelungsabrede tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden.

Ort, Datum …

Unterschrift Personalratsvorsitzender und Dienststellenleitung

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