15.11.2010

Pfand für Arbeitskleidung

Was es nicht alles gibt: Jetzt habe ich von einem Fall gehört, in dem eine Arbeitnehmerin, die in einem Restaurant arbeitet, bestimmte Polo-Shirts bei der Arbeit tragen muss. Soweit, so gut. Der Arbeitgeber hat ein Recht, das Tragen von Dienstkleidung grundsätzlich anzuordnen. Dann aber muss er diese Kleidung jedoch auch zur Verfügung stellen.  
In diesem Fall wollte der Arbeitgeber von der Bedienung ein Pfand von 30 € für 3 Polo-Shirts. Natürlich behauptete er, dass er die 30 € als Sicherheit dafür haben wolle, dass die Shirts auch zurückgegeben werden. Das dies in der Praxis nur die halbe Wahrheit ist, liegt auf der Hand. Jede Wette, dass keiner der Arbeitnehmer das Pfand von dem Arbeitgeber zurück erhalten hat.

Bei dieser Gelegenheit fällt mir zum gleichen Arbeitgeber noch ein weiterer Fall ein. Vor ca. 2 Jahren war es bei dem besagten Arbeitgeber so, dass die Aushilfskräfte immer freitags um 12 Uhr ihren Wochenverdienst bar abholen mussten. Konnten sie die Zeit nicht einhalten, gab es auch kein Geld. So einfach hat es sich der Arbeitgeber gemacht. Dass ein solches Verfahren nicht rechtmäßig ist und der Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf sein Geld hat, ist klar. Sehr weit hat es den Arbeitgeber nicht gebracht, im Sommer musste er Insolvenz anmelden.

Diese beiden Fälle zeigen jedoch, wozu Arbeitgeber fähig sind.

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