14.04.2011

Piloten-Mütze nicht nur für Männer

Das Arbeitsgericht Köln hat eine kurze Pressenotiz über ein Urteil veröffentlicht. Geklagt hatte ein Pilot, der eine Arbeitsanweisung erhalten hatte. Er sollte seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich tragen. Eine entsprechende Personalnotiz hatte der Arbeitgeber in der Personalakte vermerkt.  
Das ließ sich der Pilot allerdings nicht gefallen.

Und das Arbeitsgericht Köln urteilte Folgendes: So lange der Arbeitgeber ausschließlich das männliche Cockpit-Personal zum Tragen der Mütze verpflichtet, hat der Arbeitnehmer keine Verpflichtung (Urteil vom 05.04.2011, Az.: 12 Ca 8659/10)!

Der Arbeitgeber wurde verurteilt, die entsprechende Personalnotiz zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen.

Das Verhalten des Arbeitgebers war offensichtlich schlicht und ergreifend diskriminierend für das Arbeitsgericht Köln. Und das wohl auch zu Recht. Warum müssen nur Männer Cockpit-Mützen tragen und die Frauen nicht? Diskriminierung bleibt Diskriminierung und das muss sich im Jahr 2011 kein Arbeitnehmer mehr gefallen lassen!

Für Arbeitgeber bedeutet dieses Urteil, dass sie künftig auch ihre Arbeitsanweisungen stärker nach Diskriminierungen checken sollten. Denn eins ist klar: Im Falle von Diskriminierungen stehen Arbeitnehmern auch Entschädigungsansprüche zu!

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