Immer wieder entsteht Streit darüber, welche Kosten ALG-II-Bezieher zusätzlich zu ihren Regelleistungen erhalten können. Spätestens seit der berühmten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist letztendlich eine gesetzliche Neuregelung erforderlich, die auch in den nächsten Wochen kommen wird.
Wenn es Härtefälle gibt, muss das Jobcenter einspringen.
Dazu gibt es eine Positiv- und Negativ-Liste der Bundesagentur für Arbeit. Folgende Aufwendungen können als außergewöhnliche laufende Belastung anerkannt werden:
Bitte beachten Sie dabei, dass diese Liste nicht abschließend ist und Leistungen immer dann gewährt werden müssen, wenn eine erhebliche Unterversorgung geschehen könnte.
Folgendes ist allerdings aus den Regelleistungen zu zahlen:
Wichtig: Auch die Kleidung für Kinder ist grundsätzlich kein Härtefall!