Laut §5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber den Nichtraucherschutz im Unternehmen zu gewährleisten. In welchem Rahmen und mit welchen Mitteln der Arbeitgeber diesen Nichtraucherschutz umsetzen darf und was nicht erlaubt ist, klärt dieses Video.
So hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Raucherpausen oder Raucherräume, darf aber im Freien rauchen, solange die Pausenzeit korrekt erfasst wird.
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