Als Arbeitnehmer sind Sie dafür verantwortlich, die Interessen Ihres Arbeitgebers zu wahren. Und Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten.
Eigentlich logisch ist es also, dass Sie als Arbeitnehmer von einem Kunden oder Zulieferer kein Geld, Gegenstände oder andere Vorteile annehmen dürfen, mit denen er Sie zu einem pflichtwidrigen Verhalten zu beeinflussen versucht oder sich auch so nachträglich für Ihr Handeln „bedanken“ will. So ein Geschenk müssen Sie ausschlagen.
Ausgenommen von diesem Verbot sind lediglich Bagatellpräsente wie etwa
Auch Schmiergelder vergeben dürfen Sie nicht – selbst wenn Sie damit vordergründig sogar im Interesse Ihres Arbeitgebers handeln und sich stets der Empfänger von Schmiergeldern strafbar macht.