Wenn Sie eine Forderung gegen Ihren Arbeitgeber anmahnen müssen, die von einer Ausschlussfrist betroffen ist, hängt das richtige Vorgehen davon ab, mit welcher Art von Ausschlussfrist Sie es zu tun haben.
Egal ob im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung: Es gibt einstufige und zweistufige Ausschlussfristen.
Diese sehen vor, dass die Ansprüche bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden müssen. Dabei wird meistens verlangt, dass die Geltendmachung schriftlich erfolgt. Eine Klage ist dagegen nicht unbedingt nötig.
So machen Sie Ihre Forderungen schriftlich geltend Sie setzen ein kurzes Schreiben an Ihren Arbeitgeber auf. Darin führen Sie auf:
Diese verlangen von Ihnen, dass Sie nach der (schriftlichen) Geltendmachung Ihrer Forderung innerhalb einer weiteren Ausschlussfrist Klage beim Arbeitsgericht erheben, falls die Gegenseite die Leistung verweigert. Der Gang zum Arbeitsgericht ist daher auf einer zweiten Stufe zwingend vorgeschrieben.
Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie viel Geld Ihnen noch zusteht, verlangen Sie eher zu viel als zu wenig. So riskieren Sie nicht, dass Ihnen Teile des Anspruchs verloren gehen.
Fertigen Sie von derartigen Aufforderungsschreiben Kopien an und unterschreiben Sie das Original. Senden Sie Ihrem Vertragspartner das Schreiben entweder per