Dürfen Gewerkschaften und Arbeitnehmer gegen die evangelische und katholische Kirche streiken?
Mit Urteil vom 03.03.2010 hat das Arbeitsgericht Bielefeld, Az.: 3 Ca 2958/09, eine Gewerkschaft zur Unterlassung von Streikmaßnahmen gegenüber der evangelischen Kirche, dem diakonischen Werk und einzelne Einrichtungen verurteilt.
Zuvor hatte die Gewerkschaft ver.di die Kirche zu Tarifverhandlungen aufgefordert, was diese abgelehnt hat. Daraufhin rief die Gewerkschaft zu Aktionen und Warnstreiks auf. Im Mai 2009 fand auch eine Streik- und Aktionswoche statt.
Gegen diese Arbeitskampfmaßnahmen richtet sich die von der Kirche erhobene Klage. Das Arbeitsgericht hat deshalb die Streikmaßnahmen für rechtswidrig gehalten, weil sie dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche entgegenstehen. Ein Streik in kirchlichen Einrichtungen wird mit ungleichen Waffen geführt. Die Kirchen können nämlich nicht mit einer Aussperrung begegnen, da dies mit den Grundsätzen der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre nicht zu vereinbaren sei.
Eine interessante Entscheidung, die sich die Gewerkschaft ver.di natürlich nicht gefallen lässt. Sie hat Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm unter dem Aktenzeichen 8 Sa 788/10 eingelegt. Ich werde Sie weiter auf dem Laufenden halten.