10.01.2010

Streitigkeiten auf Nachhauseweg nicht unfallversichert

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 29.09.2009, Az.: S 5 U 298/08 für Arbeitnehmer ein nachteiliges Urteil entschieden.
Das war geschehen: Ein Radfahrer befand sich auf dem Weg nach Hause von seiner Arbeitsstätte. In einer Tempo-30-Zone fühlte er sich von einem PKW-Fahrer gefährdet und mehrfach geschnitten 

Als dieser PKW-Fahrer an einer roten Ampel anhalten musste, fuhr der Radfahrer vor das Fahrzeug. Er stellte den Fahrer wegen der angeblichen Vorfälle zur Rede. Dieser wiederum stieg aus dem Auto aus, leider ohne die Bremse anzuziehen. Der PKW geriet wegen unzureichender Sicherung auf der leicht abschüssigen Straße in Bewegung und verletzte den Radfahrer. Dieser erlitt einen Waden- und Schienbeinbruch und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Die Berufsgenossenschaft sollte diesen Schaden übernehmen. Sie ist der gesetzliche Unfallversicherer. Das tat sie aber nicht. Sie verweigerte die Zahlungen mit der Begründung, dass es sich nicht um einen versicherten Wegeunfall gehandelt habe.

Die Landessozialrichter aus Nordrhein-Westfalen bestätigten diese Rechtsauffassung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasse nicht das Verhalten des Arbeitnehmers. Er habe seinen Versichertenheimweg verlassen. Dieses Verlassen erfolgte dadurch, dass er rechtliche oder tatsächliche Fragen im Wege einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Verkehrsteilnehmer klären wollte. Dadurch wurde der Weg nachhaltig unterbrochen. Die Verletzung habe er daher während einer privaten und somit nicht versicherten Tätigkeit davongetragen.

Fazit: Dieses ist ein weiteres Urteil, welches sich mit Wegeunfällen befasst. Sie sehen, sobald Sie etwas anderes machen, als direkt nach Hause fahren, ist Ihr Unfallschutz in Gefahr!

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