24.08.2010

Überwachung am Arbeitsplatz – Teil 1 – Background-Checks

Arbeitgeber versuchen immer häufiger Arbeitnehmer zu überwachen. Dabei haben sie jedoch eng gestreckte Grenzen einzuhalten. Insbesondere sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Datenschutzgesetze und die Telekommunikationsgesetze zu beachten.

In dieser kleinen Blog-Reihe möchte ich Ihnen das Wichtigste zur Überwachung am Arbeitsplatz mitteilen.

Heute: Background-Checks
 
Auch das Arbeitsrecht wird immer internationaler und die englische Sprache hält Einzug. Das ist nicht immer gut, aber auch nicht immer zu vermeiden. Mit Background-Checks sind Nachforschungen im „Hintergrund“ des Arbeitnehmers gemeint. Der Arbeitgeber forscht also nicht nur für das Arbeitsverhältnis relevanten Daten aus, sondern bspw. auch das Freizeitverhalten oder das Liebesleben eines Arbeitnehmers.

Daher sind hier auch enge Grenzen gesetzt. Erlaubt ist es derzeit, dass Ihr Arbeitgeber bei Google Ihren Namen eingibt und auch in Portalen wie XING, Facebook, Yasni oder 123People nachschaut. Weitere, tiefer gehende Daten darf er mittels des Internet allerdings nicht ermitteln.

Auch außerhalb des Internets darf er Ihr Freizeitverhalten nicht ausforschen. Vor allen Dingen Anrufe bei Familienmitgliedern oder ähnlichem sind verboten.

Ein letzter Tipp: Gleiches gilt übrigens für eine Schufa-Anfrage. Auch das darf Ihr Arbeitgeber nicht!

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