16.03.2011

Umschulung – Was ist das eigentlich?

In den letzten Jahren hören wir immer häufiger, dass Mitarbeiter umschulen. Was ist eine Umschulung eigentlich genau? Und wann kann man sie machen? Wird sie von der Arbeitsagentur gefördert oder vom Arbeitgeber? 
Fragen über Fragen. Hier die wichtigsten Antworten: Eine Umschulung ist grundsätzlich erst einmal eine Weiterbildung. Nach der Weiterbildung soll eine andere, neue Tätigkeit ausgeübt werden können.

Die Gründe, die Arbeitnehmer zu einer Umschulung zu bewegen, sind vielfältig. Während manche Arbeitnehmer in dem ursprünglich erlernten Beruf keine Perspektive für die Zukunft mehr sehen, ist es anderen Arbeitnehmern aufgrund persönlicher Umstände schlicht und ergreifend nicht mehr möglich, in ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Grund dafür können körperliche Einschränkungen oder Erkrankungen sein.

Die Umschulung gehört zur beruflichen Weiterbildung und unterliegt damit grundsätzlich dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Unter das BBiG fallen die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

  • Nach dem BBiG soll die Berufsausbildungsvorbereitung dem Ziel dienen, die Grundlagen für eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu schaffen.
  • Die Berufsausbildung soll die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem geordneten Ausbildungsgang ermöglichen.
  • Die berufliche Fortbildung soll ermöglichen, dass Sie die beruflichen Handlungsfähigkeiten erhalten, anpassen, erweitern oder dass Sie beruflich aufsteigen können.
  • Die berufliche Umschulung soll zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bewegen.

Morgen lesen Sie alles zu Ihren Rechten auf Weiterbildung und Umschulung im Betrieb.

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