Wissen

13.08.2009

Urlaubsgeld ist freiwillig, Urlaubsentgelt Pflicht

Die Begriffe ähneln sich, sind aber nicht zu verwechseln: Urlaubsentgelt und
Urlaubsgeld. Das ist nicht dasselbe.

Die Pflicht: Ihr Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Vergütung während Ihres Urlaubs. Das ist also Ihr Vergütungsanspruch, der Ihnen als Angestellter auch im Urlaub nicht verloren geht.

Wie wird es bemessen

Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Nicht gezählt wird dabei zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst.

Ihr Glück:

  • Hat sich Ihr Verdienst während dieses Berechnungszeitraums erhöht, berechnet sich Ihr Urlaubsentgelt nach dem erhöhten Verdienst.
  • Dagegen bleiben Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum – etwa infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis – bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außen vor.

Gehören zu Ihrem Monatsentgelt auch Sachbezüge, die Sie während des Urlaub nicht weiter gewährt bekommen, wie zum Beispiel Tankgutscheine oder auch Warengutscheine, dann muss Ihr Arbeitgeber Sie hierfür für die Zeit des Urlaubs angemessen in bar abgelten.

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Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Mustervorlage: Bezahlte Freistellung (Sonderurlaub)

Ohne Arbeit – kein Lohn. Diesen Satz kennen Sie sicher. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Manchmal muss Sie Ihr Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freistellen. Der in der Praxis für Sie wichtigste Fall ist der Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung trotz Nichtarbeit aus § 616 BGB...

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Die Kür: Ihr Urlaubsgeld

Anders ist es mit dem Urlaubsgeld. Dieses ist eine Sonderzahlung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bekommen, entweder

Diese Sonderzahlung sollte vor Ihrem Urlaub ausgezahlt werden. Hierzu gibt es aber keine Verpflichtung. Viele Unternehmen zahlen das Urlaubsgeld jährlich immer im selben Monat aus.  

Urlaubsgeld schwankt stark zwischen den Branchen

Damit Sie für die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber eine Diskussionsgrundlage haben, ist hier eine Übersicht, wie viel Urlaubsgeld ausgewählte Branchen ihren Mitarbeitern 2009 durchschnittlich zahlen:

Branche

Urlaubsgeld

Chemische Industrie

613,50 €

Metall-Industrie

50 % des Urlaubsentgelts

Baugewerbe im Westen

z. Zt. 30 % des Urlaubsentgelts

Kfz-Gewerbe

50 % des Urlaubsentgelts

Einzelhandel in NRW

50 % des Monatsentgelts

Privates Baugewerbe

50 % Sonderzahlung

Versicherungen

50 % des Monatsentgelts

Friseurhandwerk

Keine Regelung

Elektrohandwerk in NRW

50 % des Urlaubsentgelts

Druckindustrie

50 % des Tagesverdienstes

Tischlerhandwerk in NRW

390 € bis 1.500 €

Brauereigewerbe

614 €

Bäckereien in NRW

160 € bis 360 €

Fleischhandwerk in NRW

200 € bis 300 €

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