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13.08.2009Urlaubsgeld ist freiwillig, Urlaubsentgelt Pflicht

Die Begriffe ähneln sich, sind aber nicht zu verwechseln: Urlaubsentgelt und
Urlaubsgeld. Das ist nicht dasselbe.
Die Pflicht: Ihr Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Vergütung während Ihres Urlaubs. Das ist also Ihr Vergütungsanspruch, der Ihnen als Angestellter auch im Urlaub nicht verloren geht.
Wie wird es bemessen
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Nicht gezählt wird dabei zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst.
Ihr Glück:
- Hat sich Ihr Verdienst während dieses Berechnungszeitraums erhöht, berechnet sich Ihr Urlaubsentgelt nach dem erhöhten Verdienst.
- Dagegen bleiben Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum – etwa infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis – bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außen vor.
Gehören zu Ihrem Monatsentgelt auch Sachbezüge, die Sie während des Urlaub nicht weiter gewährt bekommen, wie zum Beispiel Tankgutscheine oder auch Warengutscheine, dann muss Ihr Arbeitgeber Sie hierfür für die Zeit des Urlaubs angemessen in bar abgelten.
Die Kür: Ihr Urlaubsgeld
Anders ist es mit dem Urlaubsgeld. Dieses ist eine Sonderzahlung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bekommen, entweder
- aufgrund eines Tarifvertrags,
- einer Betriebsvereinbarung oder
- weil Sie das im Arbeitsvertrag so vereinbart haben.
Diese Sonderzahlung sollte vor Ihrem Urlaub ausgezahlt werden. Hierzu gibt es aber keine Verpflichtung. Viele Unternehmen zahlen das Urlaubsgeld jährlich immer im selben Monat aus.
Urlaubsgeld schwankt stark zwischen den Branchen
Damit Sie für die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber eine Diskussionsgrundlage haben, ist hier eine Übersicht, wie viel Urlaubsgeld ausgewählte Branchen ihren Mitarbeitern 2009 durchschnittlich zahlen:
Branche | Urlaubsgeld |
|---|---|
Chemische Industrie | 613,50 € |
Metall-Industrie | 50 % des Urlaubsentgelts |
Baugewerbe im Westen | z. Zt. 30 % des Urlaubsentgelts |
Kfz-Gewerbe | 50 % des Urlaubsentgelts |
Einzelhandel in NRW | 50 % des Monatsentgelts |
Privates Baugewerbe | 50 % Sonderzahlung |
Versicherungen | 50 % des Monatsentgelts |
Friseurhandwerk | Keine Regelung |
Elektrohandwerk in NRW | 50 % des Urlaubsentgelts |
Druckindustrie | 50 % des Tagesverdienstes |
Tischlerhandwerk in NRW | 390 € bis 1.500 € |
Brauereigewerbe | 614 € |
Bäckereien in NRW | 160 € bis 360 € |
Fleischhandwerk in NRW | 200 € bis 300 € |





