11.04.2011

Warten bis alle fertig sind – Darf der Arbeitgeber das verlangen?

Die Spätschicht in einem Betrieb geht bis 21:30 Uhr. Die Betriebsleitung möchte nun nicht mehr, dass irgendwelche Überstunden eigenmächtig gemacht werden oder, dass Maschinen für „private Tätigkeiten“ benutzt werden. Daher wird den Maschinen pünktlich um 21:30 Uhr der Strom abgestellt. Soweit so gut.  
Nun sollen aber alle Arbeitnehmer auch so lange warten und das Betriebsgelände erst verlassen dürfen, bis alle Arbeitnehmer fertig sind. Ist das in Ordnung? Niemand darf das Betriebsgelände alleine verlassen!

Meine Meinung: Das ist so sicherlich nicht in Ordnung. Jeder einzelne Arbeitnehmer hat seine individuellen arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Wenn es so festgelegt ist, dass ein Arbeitnehmer bis 21:30 Uhr arbeiten muss, hat er auch um Punkt 21:30 Uhr das Recht, zu gehen. In keinem Fall muss er dann noch eine halbe Stunde auf seine Kollegen warten.

Dieses Recht wird der Arbeitgeber selbst dann nicht ausüben können, wenn er die Wartezeit bezahlt. Hierbei handelt es sich ja fast schon um eine Straftat, nämlich um eine Nötigung. Gegen solche Machenschaften sollten Sie vorgehen und sich das nicht gefallen lassen.

Gibt es in Ihrem Betrieb eigentlich einen Betriebsrat?

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