17.03.2010

400-€-Kräfte – Vorsicht bei Mehrfachbeschäftigungen

Arbeiten Sie auch als 400-€-Kraft, also als Minijobber ? Wissen Sie eigentlich, was passiert, wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben oder was, wenn Sie unterschiedlich hohe Verdienste haben?

Das ist die Rechtslage: Verdienste aus mehreren geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Überschreitet das regelmäßige Arbeitsentgelt die 400-€-Grenze, haben Sie ein Problem. Sie sind dann keine 400-€-Kraft.  
Das regelmäßige Arbeitsentgelt stellen Sie dadurch fest, in dem Sie monatlich Ihre Verdienste zusammenrechnen. Haben Sie schwankendes Entgelt, bilden Sie einen Jahresdurchschnitt. Dabei zählen Sie das gesamte Entgelt eines Jahres zusammen und teilen es durch 12. Natürlich darf dann wiederum die 400-€-Grenze nicht überschritten werden. Liegen Sie über die 400 €, ist Ihr Arbeitsverhältnis sozialabgabenpflichtig!

Ein Beispiel: Sie verdienen in den Monaten Januar bis Juni monatlich 400 €. In den Monaten Juli bis Dezember verdienen Sie 450 €. Insgesamt haben Sie damit 5.100 € verdient. Das durch 12 dividiert ergibt eine Summe von 425 € pro Monat. Damit sind Sie nicht mehr geringfügig beschäftigt und das gesamte Entgelt ist nachzuversichern.

Achtung: Sie dürfen eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben und daneben eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Haben Sie nun mehrere geringfügige Beschäftigungen, bleibt die zeitlich zuerst aufgenommene Beschäftigung immer versicherungsfrei, so lange die 400-€-Grenze unterschritten bleibt. Jede weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung wird mit der Hauptbeschäftigung zusammen gerechnet. Sie wird dadurch versicherungspflichtig.

Weisen Sie auch Ihren Arbeitgeber darauf hin. Die falsche Abrechnung fällt spätestens bei der regelmäßigen Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die alle 4 Jahre erfolgt, auf. Dann drohen hohe Nachzahlungen!

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