09.11.2009

Altersgrenze – Arbeitsvertrag – Rente

Frage: „Ich arbeite seit 45 Jahren ohne Arbeitsvertrag. Bald werde ich 65 und möchte noch weiter arbeiten. Mein Chef meint, das Arbeitsverhältnis ende automatisch mit Erreichen der Rente. Ist das richtig?“ 
Antwort: Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber denken, dass ein Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn es die Rente beginnt. Es ist aber nicht so, dass mit Erreichen des Rentenalters oder dem Bezug einer Altersrente oder einer anderen Renten das Arbeitsverhältnis einfach so endet. Sie haben das Recht weiter zu arbeiten.

Nur wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet wird, ist das nicht möglich. Häufig finden sich auch in Arbeitsverträgen Altersgrenzenregelungen. Diese lauten beispielsweise: „Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer die für ihn maßgebliche Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.“

Fehlt dieser Satz jedoch, läuft das Arbeitsverhältnis weiter.

Fazit: Sie haben mitgeteilt, Sie hätten keinen Arbeitsvertrag. Vermutlich meinen Sie, dass Sie „lediglich“ einen mündlichen Arbeitsvertrag haben. Ist mündlich nichts bezüglich des Renteneintritts vereinbart worden, läuft das Arbeitsverhältnis so weiter, bis es gekündigt wird.

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