03.11.2010

Arbeit in Teilzeit 1 – Diese Arten sollten Sie kennen

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Heute: Diese Arten der Teilzeit sollten Sie kennen
 
Teilzeit kommt in den unterschiedlichsten Formen vor. Hier die wichtigsten Arten von A – Z.

Altersteilzeit: Sind Sie ein älterer Arbeitnehmer, können Sie Ihre Arbeitszeit und Ihr Arbeitsentgelt reduzieren. Der Abschluss eines Altersteilzeitvertrages mit Ihrem Arbeitgeber ist jederzeit möglich. Die Förderungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit sind allerdings entfallen. Altersteilzeit wird häufig im so genannten Blogmodell vereinbart. Dies bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum voll arbeiten, allerdings nur noch die Hälfte des Geldes bekommen. In dem anderen Zeitraum arbeiten Sie dann gar nicht mehr und bekommen die andere Hälfte. Häufig stockt der Arbeitgeber die Leistungen auf.

Arbeit auf Abruf: Auch die Abrufarbeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung. Ihr Arbeitgeber kann Sie mit Abrufarbeiten flexibel einsetzten. Sie kommen nur dann, wenn er Ihre Arbeitsleistung tatsächlich verlangt. Aber: Sie müssen sich mit Ihrem Arbeitgeber zuvor über die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit einigen. Zudem sind Sie nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Lage der Arbeitszeit mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt.

Jobsharing: Beim Jobsharing teilen sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz.

Mini-Jobs: Mini-Jobs werden auch 400-Euro-Jobs genannt. Sie verdienen also pro Monat maximal 400 Euro. Im Übrigen haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Teilzeit- und Vollzeitkräfte auch.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit: Sie dürfen auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber haben Sie, wenn das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht. Sind in Ihrem Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer tätig, haben Sie sogar einen Anspruch auf eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche.

Zeitarbeit und Teilzeit: Auch in der Zeitarbeitsbranche können Sie in Teilzeit arbeiten. In diesem Fall gelten für Sie die normalen Regelungen wie für andere Teilzeitkräfte und Vollzeitkräfte auch.

Morgen lesen Sie alles über Ihre Ansprüche zur Arbeitsverringerung.

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