20.01.2010

Arbeitnehmer wird Geschäftsführer einer GmbH – Teil II

Ihr Chef will Sie zum GmbH-Geschäftsführer machen? Seien Sie vorsichtig und lassen Sie sich genau beraten. 

Das sind die weiteren Risiken:

Sie haften aber auch für alle Schäden, die am Gesellschaftsvermögen durch eine schuldhafte Geschäftsführung verursacht werden. Ihre Haftung ist wesentlich stärker, als wenn Sie ein „einfacher“ Arbeitnehmer wären.

Sie haben für alle Schäden aufzukommen, die durch Ihre schuldhafte Pflichtverletzung am Vermögen der Gesellschaft angerichtet werden.

Weiterhin haften Sie gegenüber dem Finanzamt. Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter und haftet für die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten der GmbH. Kommen Sie diesen Verpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht nach, werden Sie in die persönliche Verpflichtung genommen. Das steht in § 69 Abgabenordnung. Das Finanzamt setzt seinen Anspruch per Haftungsbescheid durch. Sie müssen also nicht mal verklagt werden.

Sofern die GmbH auch eine Arbeitgeberin ist, haben Sie die Pflichten nach dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu erfüllen. Dazu gehört es auch, dass Sie die Sozialversicherungsbeiträge abführen. Sie machen sich strafbar, wenn diese Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig abgeführt werden. Das steht in § 266 a Strafgesetzbuch. Zudem machen Sie sich auch schadenersatzpflichtig, wenn beispielsweise die Meldungen an die Sozialversicherungsträger nicht erfolgen beziehungsweise fehlerhaft sind. Und: Die Strafbarkeit tritt bereits ein, wenn Sie die Gehälter nur anteilig auszahlen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden unabhängig davon geschuldet, ob das Gehalt ausgezahlt wird oder nicht.

So können Sie sich schützen: Wollen Sie dennoch Geschäftsführer werden, sollten Sie auf jeden Fall eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte abschließen. Eine solche Versicherung wird häufig als D & O-Versicherung bezeichnet. Das bedeutet Directors & Officers Liability. Weiterhin ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, die auch die Tätigkeit als Geschäftsführer umfasst.

Fazit: Sie sehen also, dass eine Geschäftsführerbestellung mit Risiken verbunden ist. Wägen Sie sorgsam ab, ob Sie diesen Weg einschlagen wollen.

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