28.12.2009

Arbeitsrechtliche Änderungen zum 01. Januar 2010

Nun sind es noch 4 Tage, dann beginnt das Jahr 2010. Auch im Arbeitsrecht wird sich Einiges ändern. Hier das Wichtigste für Sie in Kürze: 

  1. Ab dem 01. Januar wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Betriebe, die schon vorher Kurzarbeit hatten, können die Bezugsfrist von 24 Monaten in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2010.
  1. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalierten Nettoentgelte werden angepasst.
  1. Zum 01. Februar 2010 tritt das Gendiagnostikgesetz in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.
  1. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt auch weiterhin 19,9%.
  1. Der Abgabesatz für die Künstlersozialkasse wird auf 3,9 % gesenkt.

 

  1. Das elektronische Entgeltnachweisverfahren (ELENA) beginnt. Damit hat Ihr Arbeitgeber erstmalig die Beschäftigtendaten an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln.

7.  Folgende Sozialversicherungsgrößen liegen fest:Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung:
West: 5.500 Euro (66.000 Euro); Ost: 4.650 Euro (55.800 Euro)

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung
West: 6.800 Euro (81.600 Euro); Ost: 5.700 Euro (68.400 Euro)

Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung
West: 5.500 Euro (66.000 Euro); Ost: 4.650 Euro (55.800 Euro)

Versicherungspflichtgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung:
West: 4.162,50 Euro (49.950 Euro); Ost: 4.162,50 Euro (49.950 Euro)

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- u. Pflegeversicherung:
West: 3.750 Euro (45.000 Euro); Ost: 3.750 Euro (45.000 Euro)

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