Ihre grundlegenden Rechte und Pflichten werden im Arbeitsvertrag geregelt. Egal, ob mündlich oder schriftlich: Lesen Sie hier das Wichtigste zu Arbeitsverträgen, damit Sie im Streitfall auf der sicheren Seite sind.
Heute: Studenten-Arbeitsverhältnisse
Sie wollen als Student arbeiten? Das dürfen Sie auch. Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, sind
Es muss sich allerdings um „echte Studenten“ handeln. Diese besonderen Regelungen gelten nur für Studenten, die die überwiegende Zeit des Jahres für das Studieren und nicht für das Arbeiten verwenden.
Wichtig: Bei einer Studienzeit von mehr als 25 Fachsemestern wird nicht mehr von einem ordentlichen Studium ausgegangen.
Im Regelfall haben Sie deshalb im Arbeitsvertrag auch zu bestätigen, dass Sie eingeschriebener Student sind und häufig haben Sie eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen. Weiterhin werden Sie oft verpflichtet, das Ende Ihres Studiums dem Arbeitgeber unverzüglich anzukündigen.
Im Übrigen ergeben sich arbeitsvertraglich keine weiteren Besonderheiten.