16.10.2009

Arbeitsvertrag und Insolvenz

Frage: Ich arbeite seit 23 Jahren bei einer Firma und habe keinen Arbeitsvertrag. Nun musste die Firma Insolvenz anmelden. Habe ich Nachteile, weil ich keinen Arbeitsvertrag habe? 
Ganz klar: Nein! Sie haben einen Arbeitsvertrag, und zwar einen mündlichen. Der mündliche Arbeitsvertrag ist genauso viel wert wie der schriftliche. Niemand wird nach 23 Jahren Berufstätigkeit behaupten können, Sie hätten keinen Vertrag. Häufig ist es für Arbeitnehmer sogar besser, keinen schriftlichen Vertrag zu haben. Viele Dinge, die vom Gesetz abweichen, können nämlich nur durch einen Vertrag vereinbart werden, wie beispielsweise Ausschlussfristen, Vertragsstrafen oder Wettbewerbsverbote. All das scheint in Ihrem Fall nicht der Fall zu sein.

Sie können aber auch jetzt noch Folgendes von Ihrem Arbeitgeber verlangen:
Ihr Arbeitgeber hat

  • spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn eines Arbeitsverhältnisses
  • die wesentlichen Vertragsbedingungen
  • schriftlich niederzulegen,
  • die Niederschrift zu unterzeichnen und
  • an Sie auszuhändigen.

Fazit: In der Insolvenz haben Sie keine Nachteile dadurch, dass Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben.

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