07.10.2009

Arbeitsvertrag und Wochenendarbeit

Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich. Das sage ich auch immer wieder meinen Mandanten.

Eine Arbeitnehmerin hat folgendes Problem: Sie hat eine E-Mail von Ihrem Chef erhalten. Hierin steht, dass sie am kommenden Samstag für einen Termin eingeplant sei. Gefragt hat sie vorher natürlich niemand und ihr Wochenende hatte sie auch schon verplant. Wie soll sie sich verhalten? 
Werfen Sie zunächst einen ersten Blick in den Arbeitsvertrag. Findet sich hier keine Regelung, dass Samstag gearbeitet werden muss oder dass Überstunden angeordnet werden dürfen, müssen Sie nicht arbeiten. Anderes kann sich allerdings aus einem Tarifvertrag ergeben.

Haben Sie sich zur Ableistung von Überstunden verpflichtet, wird es sich bei der Samstagsarbeit um Überstunden handeln. Überstunden liegen vor, wenn Ihre individuelle regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird.

Nun darf Ihr Chef aber auch nicht ohne Weiteres für den laufenden Arbeitstag Überstunden anordnen. Desto kürzer die Anordnungsfrist ist, desto deutlicher müssen betriebliche Interessen gegenüber Ihren privaten Interessen überwiegen.

Sprechen Sie das Problem direkt an. Hat Ihr Chef nicht die Ankündigungsfrist von 4 Tagen eingehalten, müssen erhebliche betriebliche Interessen vorliegen.

Zudem sollten Sie die Fragen des Überstundenentgelts und der Überstundenzuschläge klären.

Tipp: Falls bei Ihnen ein Betriebsrat besteht, muss dieser zuvor angehört werden und den Überstunden zustimmen. Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsrat, ob dies geschehen ist.

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