07.12.2009

Betriebsübergang – Arbeitgeber wird zu GmbH

Frage: „Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen. Mein Chef ist gleichzeitig mein Arbeitgeber. Ich bearbeite auch täglich die Post. Nun ist mir ein Schreiben von den Anwälten meines Chefs in die Finger geraten. Darin steht, dass mein Chef offensichtlich plant, sein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Was ist mit meinem Arbeitsverhältnis? Endet das dann?“ 

Antwort: Nein, da müssen Sie sich keine Gedanken machen. Geregelt ist das in § 613 a BGB. Überträgt jemand einen Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen anderen Inhaber, tritt dieser in die Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse ein. Genau das ist Ihr Fall. Will Ihr Chef eine GmbH gründen, könnte diese der neue Inhaber werden.

Ihr bisheriger Arbeitgeber haften neben der neuen GmbH für Verpflichtungen, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und dann 1 Jahr lang.

Ganz wichtig: Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den bisherigen Arbeitgeber oder die neue GmbH wegen des Übergangs des Betriebs ist unwirksam! Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt daneben möglich.

Ein solcher Betriebsübergang kommt aber nur zustande, wenn entweder Ihr alter Chef oder die neue GmbH Ihnen vor dem Übergang in Textform folgendes mitteilt:

  • den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs,
  • den Grund für den Übergang,
  • die rechtlichen, wirtschaftliche und sozialen Folgen des Übergangs für Sie und
  • die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen.


Wichtig: Sie können den Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb 1 Monats nach Zugang dieser Unterrichtung schriftlich widersprechen. Wird die Einzelfirma dann aber aufgelöst, kann mit großer Wahrscheinlichkeit Ihr bisheriger Arbeitgeber Ihnen betriebsbedingt kündigen. Sie sollten also sorgfältig überlegen, ob Sie dem Betriebsübergang widersprechen wollen.

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