08.11.2010

Arbeit in Teilzeit 6 – Teilzeit als Befristungsgrund

Immer mehr Arbeitnehmer arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit. Etwa jedes 4. Arbeitsverhältnis ist ein Teilzeitarbeitsverhältnis.

In dieser kleinen Blog-Reihe lesen Sie alles Wissenswerte über Teilzeitarbeitsverhältnisse.

Heute: Teilzeit als Befristungsgrund

 
Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag befristen, da er ihn nur in Teilzeit vergeben möchte?

Folgender Fall: Ein Arbeitgeber möchte zur Krankheitsvertretung an einer Tankstelle eine Kassiererin einstellen. Da er keine Teilzeitkräfte in seinem Betrieb möchte, befristet er die Stelle für 2 Wochen. Ist dies möglich?
 
Hier ist genau zu unterscheiden. Eine Befristung wegen der Teilzeit ist unwirksam. Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden. Grundsätzlich jedoch wäre in diesem Fall auch eine Befristung für eine Vollzeitstelle möglich, so dass eine Befristung nur wegen der Teilzeit ausscheidet.

Grundsätzlich wäre dagegen eine Befristung möglich. Der Arbeitgeber darf nur nicht mitteilen, dass er wegen der Teilzeit die Stelle befristen möchte. Hier käme einmal eine Befristung aus einem sachlichen Grund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz in Betracht. Die Teilzeitkraft soll als Krankheitsvertretung für zwei Wochen tätig werden. Dies ist in der Rechtssprechung ein anerkannter Befristungsgrund. Sofern keine formalen Fehler gemacht werden und der Vertrag insbesondere schriftlich geschlossen wird, spricht nichts gegen eine ordnungsgemäße Befristung.

Eine Befristung ohne Sachgrund wäre im vorliegenden Fall nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer noch niemals zuvor bei dem Arbeitgeber beschäftigt war. Wäre dies bereits schon einmal der Fall gewesen, scheidet eine befristete Beschäftigung aus.

Auch an diesem Beispiel können Sie erkennen, dass der Gesetzgeber die Diskriminierung von Teilzeitkräften scharf sanktioniert hat. Benachteiligungen aufgrund der Teilzeit dürfen nicht vorkommen!

Morgen lesen Sie alles über zu Kündigungsverboten von Teilzeitkräften.

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