26.09.2009

Arbeitsvertrag zur Prüfung mitnehmen

Das ist ja mal eine gute Frage, die mich erreicht hat: „Ich möchte einen geringfügigen Job auf 400-€-Basis annehmen. Wenn mir nun ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgelegt wird, darf ich den mit nach Hause nehmen um ihn gründlich durchzulesen und zu prüfen oder muss ich ihn sofort unterschreiben?“ 
Antwort: Natürlich sollten Sie den Arbeitsvertrag in Ruhe lesen und mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber durchgehen. Fragen stellen Sie ihm am besten sofort.

Ein verständiger Arbeitgeber wird in aller Regel auch nichts dagegen haben, wenn Sie den Vertrag zunächst mit nach Hause nehmen um ihn zu prüfen. Natürlich kann Sie niemand zwingen, den Arbeitsvertrag direkt sofort und vor Ort beim Arbeitgeber zu unterschreiben.
Aber: Es findet das allgemeine Vertragsrecht der §§ 145 ff. BGB Anwendung. In dem oben beschriebenen Fall gilt nichts anderes als in allen anderen Vertragsangelegenheiten auch. Wer einem anderen einen Vertrag anbietet, ist an den Antrag gebunden. Wenn einem Anwesenden ein Vertragsangebot gemacht wird, kann das nur sofort angenommen werden. Andernfalls gilt es als abgelehnt.
Es gilt nichts anderes als beim Hosenkauf auch: Fragt die Verkäuferin Sie, ob Sie eine bestimmte Hose kaufen möchten und Sie sagen, dass Sie sich das noch überlegen müssen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Hose, wenn sie zwischenzeitlich verkauft wurde. Falls Sie sich natürlich darüber einigen, dass die Hose auch später noch für Sie zur Verfügung steht, gilt etwas anderes.

Tipp: Vereinbaren Sie also mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie das Angebot auf Abschluss des Arbeitsvertrages auch noch binnen 3 Tagen annehmen können, ist Ihr Arbeitgeber daran gebunden.

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