Befristeter Arbeitsvertrag bei Arbeitsagentur unwirksam
Gerade die Bundesagentur für Arbeit macht immer wieder Fehler. Das musste sie jetzt zu Beginn der Woche wieder feststellen, da sie eine unwirksame Befristung mit einem eigenen Arbeitnehmer vereinbart hatte.
Das war geschehen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Stadt Duisburg hatten eine Arbeitsgemeinschaft gegründet. Diese ist für das Arbeitslosengeld II / Hartz IV zuständig. Diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hat wiederum die Arbeitsagentur Duisburg beauftragt, befristet bis zum 31.12.2009 den Telefonservice zu übernehmen. Deshalb stellte die Arbeitsagentur Duisburg in diesem Bereich Telefon-Service-Berater befristet ein. Gegen die Befristung klagte jedoch eine Arbeitnehmerin.
Nun kommt das Arbeitsgericht Duisburg: Mit Urteil vom 11.01.2010, Az.: 3 Ca 2556/09, hat es entschieden, dass diese Befristungen unwirksam sind. Es fehlt an einem erforderlichen Sachgrund. Die telefonischen Serviceleistungen für Grundsicherungssuchende werden dauerhaft benötigt und nicht vorübergehend. Auch die Ausgliederung der Aufgaben an die ARGE ändere daran nichts. Und für eine sachgrundlose Befristung war der zulässige Zeitraum von 2 Jahren bereits überschritten.
Deshalb hat die klagende Arbeitnehmerin Recht bekommen. Die Befristung ist unwirksam und sie hat eine unbefristete Stelle!
- 17 Kommentare
Dies ist leider typisch für die Arbeitsagentur, anstatt Vorbild zu sein,reagieren sie fast wie alle Arbeitgeber!!
Klaus Klemenz (ehemaliger ehrenamtlicher Arbeitsrichter)
Ja, da haben Sie wohl leider Recht!
Hat sonst noch jemand negative Erfahrungen mit Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur gemacht?
Beste Grüße
Arno Schrader - Rechtsanwalt
Negative Erfahrungen. War dort fast 4 Jahre als erfolgreicher Arbeitsvermittler beschäftigt (2x die individuelle Leistungsprämie bekommen). Vertrag wurde nicht verlängert, die der KollegInnen schon. Leistung ist halt das Letzte, was im ÖD gefordert wird ;-) Klage erhoben und vor dem ArbG gewonnen (Urteil vom 12.3.09 beim ArbG Siegen, ebenfalls dort die Begründung: eine dauerhafte Aufgabe). Berufung durch die BA. Verfahren hängt derzeit beim LAG Hamm, da das BAG-Urteil 7 AZR 843/08 abgewartet wurde. Jetzt mal schauen, wie es weiter geht...
ist wirklich unmöglich,w as ich in einem Jahr in der BA erlebt habe was da läuft. Kann da nur das Kotzen kriegen, wi e dort mitarbeiter behandelt werden, Da kann es nur auf die Kunden umschlagen.
Es ist ein Skandal
Meine Frau ist seit 6 Jahren bei der Bearbeitung von Hartz 4 Anträgen eingesetzt.2 Jahre über die Argentur, 2 Jahre datwischen über Landkreis und delegiert zur Agentur, und nun wieder 2 Jahre direckt über Agentur.Und das beste,vor 2 Jahren unterschreibt sie den Vertrag wieder bei der Agentur weil Landkreis niemanden übernimmt,was kommt 2 Monate später,Landkreis übernimmt.Pechgehabt.Naja nun nach 2 Jahren bei der Agentur will man sie nicht übernehmen obwohl die Stelle bleibt,sollen neue Leute kommen.Sind beim Überlegen zu klagen.Was meint Ihr.
@Michi
Allgemein dürfte es bei vielen der bei den Arbeitsagenturen beschäftigten Mitarbeiter gang und gäbe sein, dass sie zunächst ohne Sachgrund befristet für 2 Jahre einstellt werden und dann eine Verlängerung der Befristung erhalten mit Sachgrund, vielfach mit dem Befristungsgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, d. h. wenn "der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird".
Nun hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17.3.2010 - 7 AZR 843/08 - die Wirksamkeit der Haushaltsbefristung in dem dort zu entscheidenen Fall (maßgeblich war der Haushaltsplan 2005) verneint, da im Haushaltsplan die entsprechenden Mittel mit einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine Aufgabe von vorübergehender Dauer ausgewiesen sein müssen. Die Zwecksetzung muss so bestimmt
sein, dass sie eine Kontrolle ermöglicht, ob die befristete Beschäftigung der Deckung eines vorübergehenden oder eines dauernden Bedarfs dient. Diesen Anforderungen entsprach der Haushaltsplan 2005 nicht.
Auch ist es daneben wohl gängige Praxis, dass nach Ablauf des ersten, sachgrundlos(!) befristeten Arbeitsverhältnisses bei einem der beiden möglichen Arbeitgebern der ARGE (Bundesagentur für Arbeit oder Gemeinde) ein neues befristetes Arbeitsverhältnis, auch ohne Sachgrund(!), bei dem anderen Arbeitgeber angeboten und meist auch angenommen wird. Das Arbeitsverhältnis selbst ist aber dann nahezu identisch (selber Arbeitsplatz, selbe Tätigkeit, Vorgesetzte, usw.), nur der vertragliche Arbeitgeber ist ausgewechselt.
Diese Verfahrensweise dürfte zwar gem. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (sachgrundlose Befristung bis max. 2 Jahre) formell rechtmäßig sein, da hier ja 2 Arbeitgeber beschäftigt haben und beschäftigen; ich halte dies jedoch deshalb für unzulässig, weil praktisch dasselbe Arbeitsverhältnis fortgeführt wird, die Befristung des Arbeitsvertrags ohne Auswechslung des Arbeitgebers nicht mehr möglich ist und der Wechsel ausschließlich deshalb erfolgt, weil auf diese Weise die gesetzlich vorgesehene Begrenzung der sachgrundlosen Befristungsmöglichkeit umgangen wird. Denn tatsächlich besteht "dasselbe" Arbeitsverhältnis ohne Befristungsgrund entgegen der gesetzlichen Vorgabe für insgesamt 4 Jahre. M.E. kann hier schon ab dem 3. Beschäftigungjahr ein unbefriststes Arbeitsverhältnis vorliegen.
Diesen beiden Ansätze sollte Ihre Ehefrau prüfen lassen.
Gruß
Dirk Kampmann
Tja- mir gehts ganz ähnlich. Hab im Juli 2008 bei der Agentur für Arbeit als Vermittlerin im Bereich SGB III begonnen- befristeter Vertrag bis Ende 2008. Dann erfolgte einer Verlängerung um 4 Monate (nicht lachen- stimmt wirklich) und dann eine weitere Verlängerung bis Ende 2009. Dann kam eine Befristung von 1 Jahr (von Januar 2010- Dezember 2010)- und jetzt plötzlich mit Sachgrund (Haushaltsplan 2009. So und jetzt gibts wohl keinen neuen Vertrag für 2011- ist ja kein Geld da.
Kann man da klagen, was meint Ihr?
ich trage mich auch mit dem Gedanken zu klagen.... ich hab vor Urzeiten mal bei der BA gelernt, bin nach der Ausbildung nicht übernommen worden und bekam im letzen Jahr ( oktober 09 die Chance bei der BA wieder anzufangen, zwar nicht in der Tätigkeitsebene, die meiner Ausbildung entsprach, aber das war mir egal, ich dachte... erstmal wieder reinrutschen...
(was war ich naiv als ich wieder neu bei der BA anfing... )
Der Vertrag war ohne Sachgrund für ein halbes Jahr abgeschlossen. Von den 10 Kollegen, die damals mit mir gemeinsam anfingen, wurde keiner verlängert, außer mir. Wieder für ein halbes Jahr... das ist nun um... naja.. und wie Sunny schon schrieb... in diesem Jahr keine Aussicht auf Verlängerung... vielleicht wird man ja im Januar zurück geholt... aber darauf will und kann ich mich als Alleinerziehende nicht verlassen...
Die Frage wäre, ob man Aussicht auf Erfolg hätte, mit welcher Begründung man klagen könnte ... und ob es nicht sinnvoller wäre, gemeinsam mit vielen Gleichgesinnten ( ich glaube, ende dieses Jahres sind es besonders viele) auf die Barrikaden zu gehen.
Ich will mir das so eigentlich nicht bieten lassen, dass ausgerechnet die Behörde, die mit gutem Beispiel voran gehen sollte und so sehr gegen Unternehmen wie z.B. "schlecker" schimpft, keinen Deut besser sind und ihre Mitarbeiter nur ver**schen...
Liebe "pony",
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Auch ich sitze mit im Boot :-( Bin 12/05 als Fachassistentin in der Leistungsabteilung bei der Agentur angefangen ohne Sachgrund, Verträge jeweils für 1/2 Jahr, 1/2 Jahr und danach noch 1 Jahr. Dann wurde ich an die Stadt verkauft (wie einige andere meiner Kollegen auch)für 2 weitere Jahre mit einem durchgängigem Vertrag ab 12/07 - 12/09. Die Stadt gab mich (uns) dann Ende ´09 wieder an die BA zurück, die uns wieder günstig zurückkaufte, jedenfalls nicht in der Tätigkeitsstufe in der wir eigentlich wären, sondern in 3, da wir ja nicht durchgehend bei der BA beschäftigt waren, der Hohn schlechthin. Nun sitze ich seit 5 Jahren auf dem selben Arbeitsplatz mache die selbe Arbeit usw., nur der Arbeitgeber hat sich geändert. Seit 01/10 habe ich einen Vertrag mit Ermächtigung (Sachgrund: Haushaltsmittel) und keinen Anschlussvertrag für 2011 erhalten. Meine Klage auf Entfristung läuft bereits über die Gewerkschaft Ver.di. Ich persönlich bin der Meinung, dass man ein Zeichen setzen soll, damit der Arbeitgeber merkt, dass er so nicht mit seinen Mitarbeitern umzugehen hat. Hoffe und wünsche mir für uns alle, dass die Klagen Erfolg haben.
Liebe Anne,
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Herzliche Grüße
Ihr ArbeitnehmerRecht24 Team
Hallo an Alle,
auch ich bin seit 05/2006 durchgängig mit vielen Verlängerungen bei der Arge SGB II befristet beschäftigt gewesen bis zum 31.12.2010 ("Haushaltsmittel"). In unserer Geschäftsstelle betrifft es von 27 Kollegen 6 Mitarbeiter. Wir klagen alle auf Entfristung! Der Hohn war, wir haben nochmal in 12/10 eine Verlängerung für 10 Mon. angeboten bekommen, wenn wir nicht klagen. Dieser Vertrag war dann nicht anfechtbar. Im Rahmen der Klage hat dann die BA RD Halle die Arbeitsverträge zurückgenommen!!!! Da merkt man doch schon, dass was nicht stimmt. Es erfolgt keine Wertschätzung der eigenen Arbeitskraft in der Agentur! Wie kann man nur so unmenschlich sein? ´Die "Festangestellten" bringen durchschnittlich mehr Krankenscheine und haben auch meist eine geringere Arbeitsmoral. Wir sind hochmotiviert und haben unser Bestes gegeben, denn es hat immer eine "Verlängerung" gelockt-
hat jemand eine Ahnung wieviel Klagen bereits vorliegen? Ich schätze in unserem Landkreis von Agentur und Arge ca. 25 Stück!!!!
Werde bereits vertreten und suche einfach nur den Erfahrungsaustausch....
Habe gehört, dass die BA selbst nach der 1-Instanz in Berufung geht. Hat jemand bereits Erfolg gehabt und darf nun erst mal im Rahmen eines Prozessarbeitsverhältnisses beschäftigt sein?
Ich habe bei der Stadt für die ARGE eine befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Mein Vertrag ging vom 01.05.05 - 31.12.10. Heute sagte man mir beim Arbeitsamt ob ich gegen die Stadt Klage erheben will. Nun überlege ich ob ich doch Klagen soll, angeblich sollen im Jahr 2012 die Jobcenter nur noch mit Sachbearbeiter besetzt werden. Angeblich bin ich eben durch das Raster gefallen. Ich weiß aber definitiv, dass dieses Jahr alles noch so bleibt. Ist es überhaupt rechtlich möglich einen befristeten Arbeitsvertrag von 5,5 Jahren zu bekommen?
Hallo Daniela,
die BA geht nicht nur in Berufung, sondern bemüht sogar das BAG mit einer Nichtzulassungsbeschwerde, da die Revision nach der verlorenen Berufung vom LAG nicht zugelassen wurde! Ein Prozessarbeitsverhältnis wurde zumindest in meinem Falle nicht vereinbart. Das ganze Verfahren läuft bei mir jetzt seit Dezember 2008 (Gütetermin beim Arbeitsgericht). Ich kann mir vorstellen, dass wegen der langen Verfahrenszeiten einige Betroffene zermürbt aufgeben. Wer es sich leisten kann, sollte jedoch Durchhaltevermögen zeigen, es kann sich lohnen. A propos kein Prozessarbeitsverhältnis: da kann man mal sehen, dass es im ÖD nicht darum geht, wirtschaftlich zu arbeiten ->überleg mal, wieviel Geld die BA nachzahlen darf, sobald sie eine Klage endgültig verloren hat...
Hallo zusammen,
hatte schon am 29.12.2010 einen Eintrag geschrieben und schaue zwischenzeitlich immer mal wieder rein.....
Habe in zwei Wochen meinen Kammertermin und hoffe, dass ich die 1. Instanz gewinne und mir wenigstens ein Prozeßarbeitsverhältnis angeboten wird. Beim Gütetermin im Oktober des letzten Jahres wollte die BA es partout nicht, mittlerweile habe ich über den Personalrat gehört, dass es bei der BA langsam ein Umdenken gibt, da sie wohl doch an die Kostenexplosion nach gescheiterten Urteilen nachdenken. Hat das auch schon von Euch jemand gehört?
Also, ich bin noch bei der Agentur angestellt, was sich leider zum 06.09.11 ändern soll. Ich habe meinen dritten Vertrag bis 06.09.11 dann heißt es tschüss. Meine Stelle wird nur noch für die städtischen Mitarbeiter ausgeschrieben, was ein Witz ist, denn all meine Chefs sind überzeugt von mir und würden mich gerne behalten. Doch durch extrem viele versehentl. falschen Verträge, kam es jetzt zu einem Einstellungsstopp und etliche in ganz Deutschland werden unbefristet. Das gönne ich allen von Herzen, doch für die, die einen Festvertrag bekommen sollten, fällt dieser jetzt weg.
Ich war im ersten Vertrag als Telefon-Service-Beraterin eingestellt, der zweite als Fachassistentin im Kundenportal und jetzt (wo wir kein Service-Center mehr haben) und ich trotzdem als Fachassistentin im Kundenportal beschäftigt bin, wurde mein Vertrag wieder als Telefon-Service-Berarterin bis zum 06-09-11 verlängert.
Ich bin ratlos echt!
Hallo...
@Julia..
Ich habe nun meinen 3.ten befristeten Vertrag.
Antstellung ab Ende 2009 für 1 Jahr ohne Sachgrund. Dann Verlängerung für ein weiteres Jahr ohne Sachgrund. Nun sind die 2 Jahre bald ausgeschöpft. Habe nun einen weiteren befristeten Vertrag für eine Verlängerung von 5,5 Monaten erhalten mit Befristungsgrund der Vertretung für eine konkrete Person.... dann mal sehen wie es weiter geht.
Auch ich war in der Aussicht eine Entfristung zu bekommen. Das Auswahlverfahren lief Februar/März 2011. Doch das Urteil für alle meine leidigen Vorgänger mit der Unrechtmäßigkeit der Befristung mit dem Sachgrund Haushaltsmittel kam leider Mitten dazwischen, so dass das Verfahren gestoppt worden ist.... grr... kein so gutes Timing.
Schauen wir mal, was die Welt der BA weiter für mich bietet. Ich finde immernoch, dass Leistung belohnt werden sollte. Und oft sind es ja die jungen fleißigen Mäuse, die sich richtig reinhängen... aber auch, weil sie am befristeten Faden hängen.... grr...
Aber soviel in Mitarbeiter investieren und dann durch neue Befristungen nach Ablauf der 2 Jahre wieder vor die Tür setzten... soooo unwirtschaftlich...
Schauen wir mal...
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